BAG – Das Bundesamt für Güterverkehr

Juni 21st, 2009 | Tags:

Das Bundesamt für Güterverkehr ist neben der Polizei verantwortlich für die Kontrolle des gewerblichen Güterkraftverkehrs auf der Straße und in den Unternehmen. Das BAG erteilt auch die CEMT- und bilateralen Genehmigungen.

Kontrollpflichten des BAG

Kontrollen auf der Straße

  • Einhaltung der Erlaubnispflicht
  • Mitführen aller Papiere
  • Lenk- und Ruhezeiten
  • Fahrzeugmaße, Überladung, Gefahrgut
  • Containersicherheit
  • Besondere Güter, wie Lebensmittel, Abfall oder Waffen
  • Lärm- und Abgasemission
  • Das BAG ist zu Verkehrskontrollen an Straßen, Autohöfen, Parkplätzen und Tankstellen berechtigt. Dort dürfen LKWs angehalten werden. Der Fahrer ist dem BAG gegenüber auskunftspflichtig. Das BAG kann bei Verstößen die Weiterfahrt verbieten.

Kontrollen in den Betrieben

  • Kontrolle der Papiere und Räumlichkeiten
  • Das Unternehmen ist dem BAG auskunftspflichtig und muss dem BAG auf Verlangen auch Hilfsmittel und Hilfskräfte zur Verfügung stellen

Sonstige Pflichten des BAG

  • Ausstellung der CEMT-Lizenz und bilateralen Genehmigungen
  • Beobachtung des Marktes
  • Maut erheben und Überwachung der Zahlungen
  • Kontrolle des Werkverkehrs
  • Statistiken und Datenerhebung zum gewerblichen Güterkraftverkehr
  • Buß- und Ordnungsgelder erheben
  1. Spaude, Sarah
    Mai 2nd, 2011 at 09:00
    Reply | Quote | #1

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich würde gerne eine Ausbildung beim BAG absolvieren.
    Ich besitze den Sekundarabschluss I und habe 2010 bei der Polizei Hamburg ein vier wöchiges Praktikum absolviert.
    Dieses Praktikum hat bestätigt das dieser bereich Sicherheit mein Berufswunsch ist.

    Mit diesem Schreiben bitte ich sie mir weitere Unterlagen zu schicken.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sarah Spaude

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