BAG – Das Bundesamt für Güterverkehr
Juni 21st, 2009
| Tags: Güterverkehr
Das Bundesamt für Güterverkehr ist neben der Polizei verantwortlich für die Kontrolle des gewerblichen Güterkraftverkehrs auf der Straße und in den Unternehmen. Das BAG erteilt auch die CEMT- und bilateralen Genehmigungen.
Kontrollpflichten des BAG
Kontrollen auf der Straße
- Einhaltung der Erlaubnispflicht
- Mitführen aller Papiere
- Lenk- und Ruhezeiten
- Fahrzeugmaße, Überladung, Gefahrgut
- Containersicherheit
- Besondere Güter, wie Lebensmittel, Abfall oder Waffen
- Lärm- und Abgasemission
- Das BAG ist zu Verkehrskontrollen an Straßen, Autohöfen, Parkplätzen und Tankstellen berechtigt. Dort dürfen LKWs angehalten werden. Der Fahrer ist dem BAG gegenüber auskunftspflichtig. Das BAG kann bei Verstößen die Weiterfahrt verbieten.
Kontrollen in den Betrieben
- Kontrolle der Papiere und Räumlichkeiten
- Das Unternehmen ist dem BAG auskunftspflichtig und muss dem BAG auf Verlangen auch Hilfsmittel und Hilfskräfte zur Verfügung stellen
Sonstige Pflichten des BAG
- Ausstellung der CEMT-Lizenz und bilateralen Genehmigungen
- Beobachtung des Marktes
- Maut erheben und Überwachung der Zahlungen
- Kontrolle des Werkverkehrs
- Statistiken und Datenerhebung zum gewerblichen Güterkraftverkehr
- Buß- und Ordnungsgelder erheben
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