Beteiligte am Stückgutfrachtvertrag See

Februar 2nd, 2010 | Tags: , ,

Im Bereich der Seeschifffahrt wird ein Frachtvertrag zwischen Befrachter und Verfrachter geschlossen. Ähnlich wie beim Verkehrsträger Straße auch erhöht sich im Stückgutverkehr die Zahl der möglichen Beteiligten. In der Seefracht gibt es den Ablader, den Verschiffungsspediteur, den FoB-Spediteur, den Schiffsmakler und den Agenten der Reederei. Eine juristische Person kann aber auch mehrere dieser Aufgaben übernehmen.

Recht und Pflichten der Beteiligten

Ablader (Seite des Befrachters):

  • gibt es nur nach deutschem Seerecht
  • übergibt die Güter an den Verfrachter
  • ist der Befrachter selbst oder ein Dritter der im Namen des Befrachters handelt
  • Kann die Austellung eines Konnossements vom Verfrachter fordern
  • ist nicht Frachtschuldner des Verfrachters

Verschiffungsspediteur (Seite des Befrachters):

  • ist meist ansässig im Seehafen
  • schließt im eigenen Namen für die Rechnung seiner Auftraggeber Seefrachtverträge mit dem Verfrachter ab
  • übernimmt rein rechtlich die Rolle des Befrachters mit dessen Rechten und Pflichten
  • er bucht Frachtraum beim Reeder oder Makler

FoB-Spediteur (Seite des Befrachters):

  • sorgt dafür, dass die Ware rechtzeitig, ordnungsgemäß und vollständig an Board des Schiffes geliefert wird
  • muss die Weisungen des Befrachters befolgen (Zeit, Schiff, Kaischuppen)

Schiffsmakler (Vermittler zwischen beiden Seiten):

  • vermittelt Frachtraum zwischen Be- und Verfrachtern

Agent der Reederei (Seite des Verfrachters):

  • vertritt Reedereien in Häfen, in welchen diese keinen eigenen Sitz haben
  • ist meist ein selbstständiger Kaufmann
  • übernimmt die Aufgaben der Reederei
  • ist oft auch als Schiffsmakler tätig
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