Carnet-TIR
Carnet-TIR vereinfacht die Beförderung von Zollgut über ein oder mehrere Ländergrenzen. Der Transport muss ohne Umladung von der Abgangszollstelle eines Vertragsstaates bis zur Empfangszollstelle eines anderen Vertragsstaates in Straßenfahrzeugen oder in Behältern erfolgen. Es ist nur für Transporte zwischen Vertragsstaaten anzuwenden, jedoch nicht für Transporte innerhalb der EU. Fahrzeuge und Behälter müssen vom Zoll als verschlusssicher anerkannt werden, gesichert werden können und an Vorder- und Rückseite durch eine blaue Tafel mit der weißen Aufschrift T.I.R. gekennzeichnet sein. Das Carnet-TIR ist ein Zollbegleitscheinheft und enthält ein Ladungsverzeichnis in Sprache des Abgangslandes und für jede Zollstelle ein Blatt. Das Carnet-TIR muss innerhalb der eingetragenen Frist bei der Bestimmungszollstelle vorgelegt werden. Jeder LKW bzw. Lastzug benötigt ein eigenes Carnet-TIR, das vom BGL ( Bundesverband Güterverkehr und Logistik) herausgegeben wird und nach Beendigung des Transports wieder an die ausstellende Zollstelle zurückgegeben werden muss. Seit Mai 2003 müssen die Verbände für jedes Carnet-TIR mit mindestens 60.000,00 Euro haften, daraus resultiert auch der Ausgabepreis von 120 – 130 Euro. Mittlerweile kann für Carnet-TIR auch das Atlas-Verfahren genutzt werden.
