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	<title>Ausbildung Kaufmann &#187; Lernfeld 04</title>
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	<description>Von Bank über Einzelhandel bis Spedition</description>
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		<title>CMR &#8211; Beförderung im internationalen Straßenverkehr</title>
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		<pubDate>Tue, 09 Nov 2010 13:47:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Lars</dc:creator>
				<category><![CDATA[Lernfeld 04]]></category>
		<category><![CDATA[CMR]]></category>
		<category><![CDATA[Frachtvertrag]]></category>
		<category><![CDATA[Straßenverkehr]]></category>

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		<description><![CDATA[CMR ist ein Übereinkommen über die Beförderung im internationalen Straßenverkehr. Dieses völkerrechtliche Übereinkommen wurde 1962 von der BRD ratifiziert und in nationale Recht übernommen. CMR ist bei grenzüberschreitenden zwingend anzuwenden, d.h. wenn der Ort der Übernahme des Gutes und der für die Auslieferung bestimmte Ort in 2 verschiedenen Ländern liegen von denen mindestens einer Vertragsstaat [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>CMR ist ein Übereinkommen über die Beförderung im internationalen Straßenverkehr. Dieses völkerrechtliche Übereinkommen wurde 1962 von der BRD ratifiziert und in nationale Recht übernommen. CMR ist bei grenzüberschreitenden zwingend anzuwenden, d.h. wenn der Ort der Übernahme des Gutes und der für die Auslieferung bestimmte Ort in 2 verschiedenen Ländern liegen von denen mindestens einer Vertragsstaat ist. CMR gilt dann für die gesamte Transportstrecke.</p>
<h4>Vertragsstaaten CMR und Geltungsbereich</h4>
<p>Albanien, Andorra, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien und Nordirland (Vereinigtes Königreich), Iran, Irland, Island, Italien, Kasachstan, Kirgisistan, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Marokko (ohne Westsahara), Mazedonien, Moldawien (Republik Moldau), Monaco, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tadschikistan, Tschechische Republik, Türkei, Tunesien, Turkmenistan, Ukraine, Ungarn, Usbekistan</p>
<p>CMR gilt für jeden Vertrag über die entgeltliche Beförderung von Waren mittels Kraftfahrzeug (gewerblicher Güterkraftverkehr), auch wenn Teilstrecken per Schiff zurückgelegt werden (z.B. Fähren). In Situationen, die im CMR nicht oder nicht ausreichend geregelt sind, können HGB, BGB und gegebenenfalls ADSp ergänzend Anwendung finden. </p>
<h4>CMR Frachtbrief, Rechte und Pflichten</h4>
<p>Der CMR Frachtbrief funktioniert fast analog dem inländischen Frachtbrief. Die Verpflichtungen aus dem Vertrag nach CMR sind analog denen nach HGB. Der Absender ist zusätzlich verpflichtet dem Frachtführer Auskünfte zu erteilen. Zudem ist der CMR-Frachtbrief automatisch ein Sperrpapier, wenn der Absender sein Original an den Frachtführer übergibt. Die Sperrfunktion muss nicht extra eingetragen werden. Ist im CMR ein Lieferwert eingetragen, so wird die Haftungshöchstgrenze von 8,33 SZR pro kg für Güterschäden außer Kraft gesetzt.</p>
<h4>CMR Haftung</h4>
<p>Die Haftung nach CMR ist fast analog der HGB-Haftung. Einziger Unterschied ist die Haftung des Frachtführers bei Vermögensschäden. Hier haftet er statt der dreifachen nur mit der einfachen Fracht (Beförderungsentgelt). </p>
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		<title>Kombinierter und multimodaler Verkehr</title>
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		<pubDate>Tue, 09 Nov 2010 12:07:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Lars</dc:creator>
				<category><![CDATA[Lernfeld 04]]></category>
		<category><![CDATA[Frachtvertrag]]></category>
		<category><![CDATA[kombinierter Verkehr]]></category>
		<category><![CDATA[multimodaler Verkehr]]></category>
		<category><![CDATA[Straßenverkehr]]></category>

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		<description><![CDATA[Vorteile und Nachteile des kombinierten Verkehrs am Beispiel Straße/Bahn Betriebswirtschafliche Vorteile: Erleichterung bei der KFZ-Steuer, Unternehmen die den kombinierten Verkehr nutzen und das anzeigen bietet der Staat Steuererleichterungen in der KFZ-Steuer Vermeidung von Straßennutzungsgebühren (Maut) Personaleinsparungen: eventuelle 2. Fahrer kann gespart werden. Entweder fährt der Fahrer im Zug mit, was als Ruhezeit anerkannt wird (begleiteter [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h4>Vorteile und Nachteile des kombinierten Verkehrs am Beispiel Straße/Bahn</h4>
<p>Betriebswirtschafliche Vorteile:</p>
<ul>
<li>Erleichterung bei der KFZ-Steuer, Unternehmen die den kombinierten Verkehr nutzen und das anzeigen bietet der Staat Steuererleichterungen in der KFZ-Steuer</li>
<li>Vermeidung von Straßennutzungsgebühren (Maut)</li>
<li>Personaleinsparungen: eventuelle 2. Fahrer kann gespart werden. Entweder fährt der Fahrer im Zug mit, was als Ruhezeit anerkannt wird (begleiteter Verkehr) oder es wird nur für den Vor- und Nachlauf Fahrpersonal eingesetzt (unbegleiteter Verkehr). In beiden Fällen resultiert eine einfachere Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten.</li>
<li>Länger Nutzung des Fuhrparks und eventuelle Reduzierung des Fuhrparks. Daraus folgt eine bessere Nutzung der Investitionen und eine verringerte Kapitalbindung</li>
<li>Bei Vor- und Nachlauf zu Umschlagsbahnhöfen erhöht sich das zulässige Gesamtgeweicht pro LKW von 40t auf 44t</li>
<li>Verkürzung der Wartezeiten an Grenzen</li>
<li>Für Vor- und Nachlauf zu Umschlagsbahnhöfen entfallen die Straßenfahrverbote</li>
</ul>
<p>Volkswirtschafliche Vorteile:</p>
<ul>
<li>Reduzierung der Schadstoffemission</li>
<li>Energieeinsparungen</li>
<li>Entlastung des Straßenverkehrs</li>
<li>Landschaftsschutz, da bestehendes Verkehrsnetz länger ausreicht</li>
</ul>
<p>Nachteile:</p>
<ul>
<li>Genau festgelegt Abfahrtszeiten &#8211; man wird unflexibel seinen Kunden gegenüber</li>
<li>Voranmeldung bei der Kombiverkehr KG nötig</li>
<li>Verspätete Stornierungen sind kostenpflichtig</li>
<li>Umschlag nur an bestimmten Terminals</li>
<li>Kapazitätsengpässe an Umschlagsbahnhöfen</li>
<li>Nichteinhaltung des Fahrplans seitens der Bahn hat schwerwiegende Folgen</li>
</ul>
<h4>Voraussetzungen und Unterteilung für und von kombiniertem Verkehr</h4>
<p>Kombinierter Verkehr liegt vor, wenn verschiedenartige Beförderungsmittel verwendet werden und die Güter im Transportgefäß (Container/Wechselbrücke) bleiben. Falls die Güter selbst umgeladen werden spricht man von gebrochenem Verkehr, hier bestehen für jeden Teiltransport eigene Frachtverträge. Den kombinierten Verkehr unterteilt man in multimodalen und unimodalen Verkehr. Sind nicht alle drei Vorraussetzungen für den multimodalen Verkehr erfüllt spricht man automatisch von unimodalem Verkehr.</p>
<h4>Multimodaler Verkehr</h4>
<p>Voraussetzungen:</p>
<ol>
<li>mindestens 2 unterschiedliche Beförderungsmittel</li>
<li>unterschiedliche Vertragsgrundlagen</li>
<li>durchgehender, einheitlicher Beförderungsvertrag für die Gesamtstrecke</li>
</ol>
<p>Der MTO:<br />
Der Multimodal Transport Operator ist der Organisator des multimodalen Transportes und erstellt einen FBL (FIATA Multimodal transport Bill of Lading) für die geasmte Strecke.<br />
Haftung:<br />
Bei bekanntem Schadensort haftet der MTO nach dem Recht der Teilstrecke. Ist der Schadensort unbekannt haftet der MTO nach der Grundhaftung im HGB.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Frachtvertrag nach HGB, Rechte, Pflichten, Form, Haftung</title>
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		<pubDate>Tue, 09 Nov 2010 10:44:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Lars</dc:creator>
				<category><![CDATA[Lernfeld 04]]></category>
		<category><![CDATA[Frachtvertrag]]></category>
		<category><![CDATA[Straßenverkehr]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Modalitäten des Frachtvertrags werden im HGB geregelt. Die Bestimmungen im Handelsgesetzbuch können durch allgemeine Geschäftsbedingungen (VBGL &#8211; Straße, ALB &#8211; Bahn, IVTB &#8211; Binnenschiff, IATA-Bedingungen &#8211; Flugzeug) und Vertragsbedingungen konkretisiert werden. Die Bedingungen in den AGBs bzw. Vertägen dürfen dabei aber nicht den Gesetzen im HGB wiedersprechen. Beteiligte und Form des Frachtvertrags Der Frachtvertrag [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Modalitäten des Frachtvertrags werden im HGB geregelt. Die Bestimmungen im Handelsgesetzbuch können durch allgemeine Geschäftsbedingungen (VBGL &#8211; Straße, ALB &#8211; Bahn, IVTB &#8211; Binnenschiff, IATA-Bedingungen &#8211; Flugzeug) und Vertragsbedingungen konkretisiert werden. Die Bedingungen in den AGBs bzw. Vertägen dürfen dabei aber nicht den Gesetzen im HGB wiedersprechen. </p>
<h4>Beteiligte und Form des Frachtvertrags</h4>
<p>Der Frachtvertrag wird zwischen dem Absender und dem Frachtführer geschlossen, wobei der Absender der Auftraggeber(kann Unternehmen oder Spediteur sein) und der Frachtführer der Dienstleister ist. Der Frachtvertrag ist ein Konsensualvertrag, der nicht der Schriftform bedarf (Formfreiheit). Einzige Ausnahme ist die Beförderung von Gefahrgut, hier ist die Schriftform zwingend vorgeschrieben.<br />
Der Frachtführer kann aber vom Absender die Ausstellung eines Frachtbriefes verlangen. Dieser wird in 3 Originalen ausgefertigt, eins für den Absender (Übergabequittung an den Frachtführer), eins für den Frachtführer (als Nachweis für den Auftrag) und ein Exemplar begleitet die Ware (als Übergabequittung an den Empfänger). Daher dient der Frachtbrief als Beweis für den Frachtvertrag, als Begleitpapier, als Instruktionspapier und als Übernahme- und Ablieferquittung. Falls eine Sperrfunktion eingetragen ist dient der Frachtbrief zusätzlich noch als Sperrpapier. Die Sperrfunktion bedeutet, dass wenn der Absender ein Original des Frachtbriefs an den Frachtführer übergibt, er keine nachträglichen Weisungen bzw. Verfügungen mehr aussprechen kann. Diese Funktion des Frachtbriefs wird im nationalen Güterverkehr kaum verwendet.</p>
<h4>Pflichten des Absenders</h4>
<ul>
<li>Der Absender hat die Pflicht die vereinbarte Fracht zu bezahlen</li>
<li>Er muss das Gut so zu verpacken, dass bei einem Transport keine Beschädigungen oder Verluste enstehen und kennzeichen</li>
<li>Er muss die Ware bereitstellen und an den Frachtführer übergeben</li>
<li>Der Absender hat die Ver- und Entladepflicht. Die Entladepflicht geht erst bei Annahme des Gutes an den Empfänger über.</li>
<li>Er muss die beförderungssichere Verladung des Gutes gewährleisten</li>
</ul>
<h4>Pflichten des Frachtführers</h4>
<ul>
<li>Der Frachtführer verpflichtet sich das Gut unbeschädigt und pünktlich zum Bestimmungsort zu befördern und an den Empfänger auszuliefern</li>
<li>Er muss die betreibssichere Verladung des Gutes gewährleisten</li>
</ul>
<h4>Haftung des Absenders</h4>
<p>Der Absender haftet verschuldensunabhängig wenn dem Frachtführer durch die Verletzung der Verpackungs-, Kenzzeichnungs- oder Inforamtionspflicht ein Schaden entsteht. Er haftet in diesen Fällen mit 8,33 SZR pro KG. Zudem hat der Frachführer bei langen Be- und Entladezeiten die Möglichkeit Standgeld geltend zu machen, wenn die vereinbarte Ladezeit nicht eingehalten wird oder die Ladezeit eine &#8220;angemessene&#8221; Übersteigt. In beiden Fällen muss er den Absender eine einen letzte angemessene Frist zur Be- bzw. Entladung geben.</p>
<h4>Haftung des Frachtführers</h4>
<p>Der Frachtführer haftet nach dem Prinzip der Gefährdungshaftung für Güterschäden, Beschädigung oder Verlust des Gutes, mit 8,33 SZR pro kg und bei Vermögensschäden, rein finanzielle Schäden, maximal mit dem dreifachen der Fracht (Beförderungsentgelt). Für Güterfolgeschäden, Vermögensschäden, die aus einem Güterschaden resultieren, haftet der Frachtführer nicht. </p>
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		</item>
		<item>
		<title>Sonderziehungsrecht als künstliche Währung im Transportwesen</title>
		<link>http://www.ausbildung-kaufmann.de/sonderziehungsrecht-als-kunstliche-wahrung-im-transportwesen/</link>
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		<pubDate>Tue, 09 Nov 2010 09:58:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Lars</dc:creator>
				<category><![CDATA[Lernfeld 04]]></category>

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		<description><![CDATA[Sonderziehungsrecht ist eine künstliche Währung, die nicht gehandelt wird. Der Wechselkurs wird täglich um 12 Uhr in London festgeschrieben. Dieser wird aus einem Währungskorb aus US-Dollar, Yen, Euro und Pfund berechnet. Die Gewichtung der einzelnen Währungen richtet sich nach den jeweiligen Anteilen am Weltexport des jeweiligen Staates bzw. der jeweiligen Staatengemeinschaft. Verantwortlich für alles rund [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sonderziehungsrecht ist eine künstliche Währung, die nicht gehandelt wird. Der Wechselkurs wird täglich um 12 Uhr in London festgeschrieben. Dieser wird aus einem Währungskorb aus US-Dollar, Yen, Euro und Pfund berechnet. Die Gewichtung der einzelnen Währungen richtet sich nach den jeweiligen Anteilen am Weltexport des jeweiligen Staates bzw. der jeweiligen Staatengemeinschaft. Verantwortlich für alles rund um die künstliche Währung ist der IWF &#8211; Internationaler Währungsfond.</p>
<h4>aktueller Kurs</h4>
<p>Hier findet man unter den einzelnen Jahreszahlen den Kurs zum Euro.</p>
<p>http://www.tis-gdv.de/tis/bedingungen/szr/szr.htm</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Lenk- und Ruhezeiten</title>
		<link>http://www.ausbildung-kaufmann.de/lenk-und-ruhezeiten/</link>
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		<pubDate>Wed, 24 Jun 2009 14:31:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Lars</dc:creator>
				<category><![CDATA[Lernfeld 04]]></category>
		<category><![CDATA[Güterverkehr]]></category>
		<category><![CDATA[Spedition]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Lenk- und Ruhezeiten dienen dazu die Arbeitszeiten der LKW-Fahrer zu kontrollieren und die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen. Für die Überwachung der Einhaltung ist zum einen die Polizei und zum anderen das BAG verantwortlich. Die Tageslenkzeit Die Lenkzeit an einem Tag beträgt 9 Stunden und muss nach 4,5 Stunden durch eine 45 Minuten-Pause oder [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Lenk- und Ruhezeiten dienen dazu die Arbeitszeiten der LKW-Fahrer zu kontrollieren und die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen. Für die Überwachung der Einhaltung ist zum einen die Polizei und zum anderen das BAG verantwortlich. </p>
<h4>Die Tageslenkzeit</h4>
<p>Die Lenkzeit an einem Tag beträgt 9 Stunden und muss nach 4,5 Stunden durch eine 45 Minuten-Pause oder durch eine 15 Minuten- und 30 Minten-Pause unterbrochen werden. </p>
<table width="600" border="1">
<tr>
<td width="255">4,5 h Lenkzeit</td>
<td width="90">45 min Lenk- zeitunter- brechung</td>
<td width="255">4,5 h Lenkzeit</td>
</tr>
</table>
<p>Wichtig ist bei der Aufsplittung der Pause dass zuerst die 15 Minuten und als Zweites die 30 Minuten eingelegt werden.</p>
<table width="600" border="1">
<tr>
<td width="140"> 2h Lenkzeit</td>
<td width="85">15 min Lenk- zeitunter- brechung</td>
<td width="140">2,5 h Lenkzeit</td>
<td width="85">30 min Lenk- zeitunter- brechung</td>
<td width="140">4,5 h Lenkzeit</td>
</tr>
</table>
<p>Zwei mal pro Woche darf die Tageslenkzeit um eine Stunde erweitert werden, davor muss einer weitere 45-Minuten-Pause eingelegt werden. </p>
<table width="600" border="1">
<tr>
<td width="160"> 4,5h Lenkzeit</td>
<td width="90">45 min Lenk- zeitunter- brechung</td>
<td width="160">4,5 h Lenkzeit</td>
<td width="90">45 min Lenk- zeitunter- brechung</td>
<td width="100">1 h Lenkzeit</td>
</tr>
</table>
<h4>Die Doppelwoche</h4>
<p>In jeder Doppelwoche (2 Kalenderwochen) darf der Fahrer maximal 90 Stunden Lenkzeit leisten. Wenn also in einer Woche die Tageslenkzeit ausgeweitet wurde oder an sechs Tagen gefahren wurde muss in der Folgewoche diese Zeit weniger gelenkt werden.</p>
<h4>Die Tagesruhezeit</h4>
<p>Die normale Tagesruhezeit beträgt 11 Stunden am Stück und muss innerhalb von 24 Stunden nach einer Tages- oder Wochenruhezeit eingelegt worden sein</p>
<table width="600" border="1">
<tr>
<td width="220">13 h Arbeitszeit</td>
<td width="160">11 h Tagesruhezeit</td>
<td width="220">13 h Arbeitszeit</td>
</tr>
</table>
<p>Zur Arbeitszeit, auch Schichtzeit genannt, gehören Lenkzeiten, Lenkzeitunterbrechungen, Be- und Entladezeiten und Bereitschaften. Tagesruhezeiten dürfen in stehenden Fahrzeugen verbracht werden. Drei mal zwischen zwei Wochenruhezeiten ist eine Verkürzung der Tagesruhezeit ohne Ausgleich zulässig. Die Tagesruhezeit darf bei der Verladung auf Fähren oder die Eisenbahn bis zu zwei mal, für maximal eine Stunde unterbrochen werden. </p>
<table width="600" border="1">
<tr>
<td width="150"> 3h Tagesruhe</td>
<td width="75">0,5h Arbeitszeit</td>
<td width="150">4h Tagesruhe</td>
<td width="75">0,5h Arbeitszeit</td>
<td width="150">4h Tagesruhe</td>
</tr>
</table>
<h4>Die Wochenruhezeit</h4>
<p>Nach spätestens 6 Tageslenkzeiten ist eine Wochenruhezeit einzulegen. Die normale Wochenruhezeit beträgt 45 Stunden und kann aber auf 24 Stunden verkürzt werden. Bei einer Verkürzung muss die vorherige und folgende Wochenruhezeit mindestens 45 Stunden betragen. Die verkürzte Zeit muss zudem noch nachgeholt werden, so dass innerhalb der folgenden 4 Wochen eine Wochenruhezeit um die verkürzte Zeit verlängert werden muss.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>BAG &#8211; Das Bundesamt für Güterverkehr</title>
		<link>http://www.ausbildung-kaufmann.de/bag-das-bundesamt-fur-guterverkehr/</link>
		<comments>http://www.ausbildung-kaufmann.de/bag-das-bundesamt-fur-guterverkehr/#comments</comments>
		<pubDate>Sun, 21 Jun 2009 20:33:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Lars</dc:creator>
				<category><![CDATA[Lernfeld 04]]></category>
		<category><![CDATA[Güterverkehr]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Bundesamt für Güterverkehr ist neben der Polizei verantwortlich für die Kontrolle des gewerblichen Güterkraftverkehrs auf der Straße und in den Unternehmen. Das BAG erteilt auch die CEMT- und bilateralen Genehmigungen. Kontrollpflichten des BAG Kontrollen auf der Straße Einhaltung der Erlaubnispflicht Mitführen aller Papiere Lenk- und Ruhezeiten Fahrzeugmaße, Überladung, Gefahrgut Containersicherheit Besondere Güter, wie Lebensmittel, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Bundesamt für Güterverkehr ist neben der Polizei verantwortlich für die Kontrolle des gewerblichen Güterkraftverkehrs auf der Straße und in den Unternehmen. Das BAG erteilt auch die CEMT- und bilateralen Genehmigungen.</p>
<h4>Kontrollpflichten des BAG</h4>
<p><strong>Kontrollen auf der Straße</strong></p>
<ul>
<li>Einhaltung der Erlaubnispflicht</li>
<li>Mitführen aller Papiere</li>
<li>Lenk- und Ruhezeiten</li>
<li>Fahrzeugmaße, Überladung, Gefahrgut</li>
<li>Containersicherheit</li>
<li>Besondere Güter, wie Lebensmittel, Abfall oder Waffen</li>
<li>Lärm- und Abgasemission</li>
<li>Das BAG ist zu Verkehrskontrollen an Straßen, Autohöfen, Parkplätzen und Tankstellen berechtigt. Dort dürfen LKWs angehalten werden. Der Fahrer ist dem BAG gegenüber auskunftspflichtig. Das BAG kann bei Verstößen die Weiterfahrt verbieten.</li>
</ul>
<p><strong>Kontrollen in den Betrieben</strong></p>
<ul>
<li>Kontrolle der Papiere und Räumlichkeiten</li>
<li>Das Unternehmen ist dem BAG auskunftspflichtig und muss dem BAG auf Verlangen auch Hilfsmittel und Hilfskräfte zur Verfügung stellen</li>
</ul>
<h4>Sonstige Pflichten des BAG</h4>
<ul>
<li>Ausstellung der CEMT-Lizenz und bilateralen Genehmigungen</li>
<li>Beobachtung des Marktes</li>
<li>Maut erheben und Überwachung der Zahlungen</li>
<li>Kontrolle des Werkverkehrs</li>
<li>Statistiken und Datenerhebung zum gewerblichen Güterkraftverkehr</li>
<li>Buß- und Ordnungsgelder erheben</li>
</ul>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Genehmigungen für internationalen Güterkraftverkehr</title>
		<link>http://www.ausbildung-kaufmann.de/genehmigungen-fur-internationalen-guterkraftverkehr/</link>
		<comments>http://www.ausbildung-kaufmann.de/genehmigungen-fur-internationalen-guterkraftverkehr/#comments</comments>
		<pubDate>Sun, 21 Jun 2009 19:46:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Lars</dc:creator>
				<category><![CDATA[Lernfeld 04]]></category>
		<category><![CDATA[Güterverkehr]]></category>
		<category><![CDATA[international]]></category>

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		<description><![CDATA[Für den internationalen Güterkraftverkehr reicht es nicht aus eine Erlaubnis nach dem GükG zu haben. Hier benötigt man je nach Abgangs- und Empfangsorten eine EU-Lizenz, CEMT-Lizenz oder bilaterale Genehmigung. Die EU-Lizenz Geltungsbereich: Transporte innerhalb der Staaten der EU und EFTA (Island, Norwegen, Schweiz und Lichtenstein) Kabotage: erlaubt Dreiländerverkehr: erlaubt Anzahl: unbegrenzt Geltungsdauer: 5 Jahre, Wiedererteilung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Für den internationalen Güterkraftverkehr reicht es nicht aus eine Erlaubnis nach dem GükG zu haben. Hier benötigt man je nach Abgangs- und Empfangsorten eine EU-Lizenz, CEMT-Lizenz oder bilaterale Genehmigung.</p>
<h4>Die EU-Lizenz</h4>
<ul>
<li>Geltungsbereich: Transporte innerhalb der Staaten der EU und EFTA (Island, Norwegen, Schweiz und Lichtenstein)</li>
<li>Kabotage: erlaubt</li>
<li>Dreiländerverkehr: erlaubt</li>
<li>Anzahl: unbegrenzt</li>
<li>Geltungsdauer: 5 Jahre, Wiedererteilung auch 5 Jahre</li>
<li>Ausgabe: bei der oberen Verkehrsbehörde</li>
<li>Voraussetzung: wie bei der Erlaubnis nach dem GükG</li>
</ul>
<h4>Die CEMT-Lizenz</h4>
<ul>
<li>Geltungsbereich: Transporte innerhalb der Mitgliedsstaaten der CEMT (europäische Verkehrsministerkonferenz)</li>
<li>Kabotage: verboten</li>
<li>Dreiländerverkehr: erlaubt</li>
<li>Anzahl: begrenzt (kontigentiert)</li>
<li>Geltungsdauer: 1 Jahr, Wiedererteilung auch 1 Jahr, CEMT-Lizenz muss ausgenutzt werden</li>
<li>Ausgabe: beim BAG</li>
<li>Voraussetzung: EU-Lizenz oder Erlaubnis nach dem GükG, bei einer Wiedererteilung die Ausnutzung der vorherigen CEMT-Lizenz</li>
</ul>
<h4>Die bilaterale Genehmigung</h4>
<ul>
<li>Geltungsbereich: Transporte zwischen den Staaten mit im bilateralen Vertrag</li>
<li>Kabotage: verboten</li>
<li>Dreiländerverkehr: nur mit Transit durchs Heimatland</li>
<li>Anzahl: begrenzt (kontigentiert)</li>
<li>Geltungsdauer: Einzelfahrt oder nur für kurze Zeiträume</li>
<li>Ausgabe: beim BAG</li>
<li>Voraussetzung: EU-Lizenz oder Erlaubnis nach dem GükG</li>
</ul>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>GükG &#8211; Das Güterkraftverkehrsgesetz</title>
		<link>http://www.ausbildung-kaufmann.de/gukg-das-guterkraftverkehrsgesetz/</link>
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		<pubDate>Sun, 21 Jun 2009 19:24:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Lars</dc:creator>
				<category><![CDATA[Lernfeld 04]]></category>
		<category><![CDATA[Gesetze]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Güterkraftverkehrsgesetz gilt für den gewerblichen Güterkraftverkehr mit Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 3,5 t inklusive Anhänger. Das GükG schreibt zum einen den Erwerb einer Erlaubnis und zum anderen die Eindeckung einer Güterschadenshaftpflicht-Versicherung vor. Die Erlaubnis kann bei der oberen Verkehrsbehörde der jeweiligen Region beantragt werden (meist das Landratsamt). Sie wird bei der Erstausstellung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Güterkraftverkehrsgesetz gilt für den gewerblichen Güterkraftverkehr mit Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 3,5 t inklusive Anhänger. Das GükG schreibt zum einen den Erwerb einer Erlaubnis und zum anderen die Eindeckung einer Güterschadenshaftpflicht-Versicherung vor. Die Erlaubnis kann bei der oberen Verkehrsbehörde der jeweiligen Region beantragt werden (meist das Landratsamt). Sie wird bei der Erstausstellung für 5 Jahre erteilt und muss dann verlängert werden. Die Wiedererteilung der Erlaubnis gilt dann auf unbegrenzte Zeit. Für diese Erlaubnis muss der Unternehmer drei Voraussetzungen erfüllen.</p>
<h4>Zuverlässigkeit der Person</h4>
<ul>
<li>Der Unternehmer darf keine erheblichen Vorstrafen haben oder wiederholte Verstöße gegen Verkehrsvorschriften, Steuergesetze, Umweltschutzvorschriften bzw. das GükG begangen haben.</li>
<li>Er darf keine Außenstände bei der KfZ-Haftpflicht oder der Güterschadenshaftpflicht haben</li>
<li>Ihm dürfen keinerlei Vergehen im Bereich der Sozialvorschriften oder der Lenk- und Ruhezeiten angelastet werden</li>
</ul>
<h4>Fachliche Eignung</h4>
<p>Der Unternehmer muss fachlich für seine spätere Tätigkeit geeignet sein. Dazu kann er verschiedene Nachweise erbringen:</p>
<ul>
<li>Ausbildung als Kaufmann für Spedition- und Logistikdienstleistung, Speditionskaufmann oder ein höherwertiger Abschluss </li>
<li>Fachkundeprüfung bei der IHK in oben genannten Berufen</li>
<li>5 Jahre Tätigkeit in einer leitenden Position in einer Spedition oder einem Logistikunternehmen</li>
</ul>
<h4>Finanzielle Leistungsfähigkeit</h4>
<ul>
<li>Für das erste Fahrzeug muss der Unternehmer 9.000,00€ Kapital vorweisen können</li>
<li>Für jedes weitere Fahrzeug muss der Unternehmer 5.000,00€ Kapital vorweisen können</li>
<li>Anhänger und Auflieger zählen jeweils als eigenständiges Fahrzeug, So brauch der Unternehmer am Anfang 14.000,00€ für einen kompletten Zug</li>
</ul>
<h4>Mitzuführende Papiere nach dem GükG</h4>
<p>Folgende Papiere sind vom Fahrer auf jeder Fahrt mitzuführen:</p>
<ul>
<li>Personalausweis</li>
<li>Führerschein</li>
<li>Fahrzeugschein</li>
<li>Anhängerschein</li>
<li>EG-Kontrollgerät-Schaublätter der laufenden Woche und Kopien der letzten Woche</li>
<li>Bestätigung über arbeitsfreie Tage</li>
<li>Erlaubnis/EU-Lizenz</li>
<li>Nachweis über Güterschadenshaftpflichtversicherung</li>
<li>Beförderungs- und Begleitpapiere</li>
<li>Maut-Nachweis</li>
<li>Fahrpersonal aus Drittstaaten benötig zusätzlich eine Arbeitsgenehmigung</li>
</ul>
<h4>Ausschluss vom GükG</h4>
<ul>
<li>nichterwerbsmäßige Beförderung durch Vereine zum eigenen Zweck</li>
<li>Beförderungen durch Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts im Rahmen ihrer öffentlichen Aufgaben</li>
<li>Beförderung einzelner beschädigter Fahrzeuge</li>
<li>Beförderungen in Notfällen</li>
<li>Beförderungen von Milch von den Höfen zur Molkerei</li>
<li>Werkverkehr</li>
</ul>
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		<item>
		<title>Gesetze des Straßenverkehrs</title>
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		<pubDate>Sun, 21 Jun 2009 16:24:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Lars</dc:creator>
				<category><![CDATA[Lernfeld 04]]></category>
		<category><![CDATA[Gesetze]]></category>
		<category><![CDATA[Straßenverkehr]]></category>

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		<description><![CDATA[Im Bereich Spedition- und Logistikdienstleistung spielen die Gesetze des Straßenverkehrs eine besondere Rolle, deshalb sind hier die wichtigsten zusammengefasst. StVG &#8211; Straßenverkehrsgesetz Im StVG stehen die Voraussetzungen zur Benutzung von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen, unter anderem: Regeln zur Zulassung eines Kraftfahrzeuges Regeln zur Erteilung einer Fahrerlaubnis Regeln zur Haftpflicht Straf- und Bußgeldvorschriften StVO &#8211; Straßenverkehrsordnung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Im Bereich Spedition- und Logistikdienstleistung spielen die Gesetze des Straßenverkehrs eine besondere Rolle, deshalb sind hier die wichtigsten zusammengefasst. </p>
<h4>StVG &#8211; Straßenverkehrsgesetz</h4>
<p>Im StVG stehen die Voraussetzungen zur Benutzung von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen, unter anderem:</p>
<ul>
<li>Regeln zur Zulassung eines Kraftfahrzeuges</li>
<li>Regeln zur Erteilung einer Fahrerlaubnis</li>
<li>Regeln zur Haftpflicht</li>
<li>Straf- und Bußgeldvorschriften</li>
</ul>
<h4>StVO &#8211; Straßenverkehrsordnung</h4>
<p>In der StVO sind die Grundregeln des Straßenverkehrs festgelegt, unter anderem:</p>
<ul>
<li>allgemeine Verkehrsregeln</li>
<li>Verkehrszeichen und deren Bedeutung</li>
<li>Vorschriften zu Höchstgeschwindigkeiten</li>
</ul>
<h4>Sonn und Feiertagsfahrverbot</h4>
<p>Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 7,5 t dürfen Sonn- und Feiertags von 00:00 &#8211; 22:00 Uhr nicht auf öffentlichen Straßen der Bundesrepublik Deutschland fahren</p>
<p><strong>Ausnahmen:</strong></p>
<ul>
<li>Lieferungen mit Frischmilch, Frischfleisch und Frischfisch und damit zusammenhängende Leerfahrten</li>
<li>Abfahrten zum kombinierten Verkehr im Umkreis von 200km zu Bahnhöfen und 150 km zu Häfen</li>
</ul>
<h4>StVZO &#8211; Straßenverkehrszulassungsordnung</h4>
<p>In der StVZO sind Regeln festgeschrieben wie ein Fahrzeug beschaffen sein muss um am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen, unter anderem:</p>
<ul>
<li>Bau- und Betriebsvorschriften</li>
<li>Abmessungen von Fahrzeugen und Zügen</li>
<li>Achslast und Gesamtgewicht</li>
<li>Sitze, Sicherheitsgurte, Rückhaltesysteme, Rückhalteeinrichtungen</li>
</ul>
<h4>Ferienreiseverordnung</h4>
<p>In der Ferienreiseverordnung werden jedes Jahr aufs neue, die in der Sommerferienzeit auch Samstags gesperrten Autobahnen bekannt gegeben. Während dieser Ferienzeit, meist vom 01.07. &#8211; 31.08., dürfen verschiedene Autobahnen von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 7,5 t am Samstag zwischen 7 Uhr und 20 Uhr nicht befahren werden.</p>
<p><strong>Ausnahmen:</strong></p>
<ul>
<li>Lieferungen mit Frischmilch, Frischfleisch und Frischfisch und damit zusammenhängende Leerfahrten</li>
<li>Abfahrten zum kombinierten Verkehr im Umkreis von 200km zu Bahnhöfen und 150 km zu Häfen</li>
</ul>
<h4>Autobahnmautgesetz</h4>
<p>Legt die Mautgebühren für die Benutzung von Autobahnen fest. Mautpflichtig sind Kraftfahrzeuge ab 7,5 t Gesamtgewicht. Die Höhe der Maut richtet sich nach der zurückgelegten Strecke, der Anzahl der Achsen und der Emissionsklasse des LKW.</p>
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		<item>
		<title>Grundlagen eines Vertrags, Vertragsabschluss</title>
		<link>http://www.ausbildung-kaufmann.de/grundlagen-eines-vertrags-vertragsabschluss/</link>
		<comments>http://www.ausbildung-kaufmann.de/grundlagen-eines-vertrags-vertragsabschluss/#comments</comments>
		<pubDate>Sun, 21 Jun 2009 14:58:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Lars</dc:creator>
				<category><![CDATA[Lernfeld 04]]></category>
		<category><![CDATA[Vertrag]]></category>

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		<description><![CDATA[Ein Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Meist ist das ein Antrag oder Angebot und eine Annahme dieses Antrags. Eine Willenserklärung kann durch eine ausdrückliche Erklärung (mündlich bzw. schriftlich), schlüssiges bzw. konkluendes Handeln oder in Ausnahmefällen auch durch Schweigen abgegeben werden. Arten des Vertragsschlusses Ausdrückliche Willenserklärung: Ein Angebot wird entweder mündlich oder schriftlich angenommen. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Meist ist das ein Antrag oder Angebot und eine Annahme dieses Antrags. Eine Willenserklärung kann durch eine ausdrückliche Erklärung (mündlich bzw. schriftlich), schlüssiges bzw. konkluendes Handeln oder in Ausnahmefällen auch durch Schweigen abgegeben werden.</p>
<h4>Arten des Vertragsschlusses</h4>
<p></p>
<ul>
<li><strong>Ausdrückliche Willenserklärung</strong>: Ein Angebot wird entweder mündlich oder schriftlich angenommen. Beispiele hierfür sind eine Bestellung in einem Restaurant (mündlich) oder eine Bestellung im Versandhaus per Postkarte (schriftlich).</li>
<li><strong>schlüssiges/konkluendes Handeln</strong>: Der Zustimmung zum Angebot erfolgt durch eine bekannte und typische Geste. Beispiel hierfür sind das heranwinken eines Taxis oder Einsteigen am Taxistand.</li>
<li><strong>Schweigen</strong>: Gilt im allgemeinen nicht als Zustimmung, vor allem bei Verträgen mit Verbrauchern ist ein Schweigen immer als Ablehnung zu verstehen (Ausnahme: Abos und Verlängerungen wenn dies in den vorherigen Verträgen so vereinbart wurde). Um ein Schweigen als Zustimmung werten zu können muss es vorher schon Vereinbarungen bzw. Verträge gegeben haben. Beispiel für einen Vertragsschluss mittels Schweigen ist wenn ein Kaufmann auf eine geänderte Auftragsbestätigung nicht reagiert. In diesem Fall akzeptiert der Kaufmann die neuen Konditionen aus der Auftragsbestätigung.</li>
</ul>
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