Das Konnossement
Das Konnossement wird auch Seeladeschein genannt und ist ein Schiffsfrachtbrief. Zudem ist das Konnossement ein Wertpapier bzw. eine Besitzurkunde die anstatt der Ware gehandelt, beliehen und verpfändet werden kann. Bei der Übergabe der Ware wird das Konnossement vom Empfänger unterschrieben und dient so als Ablieferquittung.
Weg des Konnossements von der Erstellung bis zur Ablieferung
Der Ablader kann vom Verfrachter die Ausstellung eines Konnossements verlangen. Dazu macht der Ablader es auf. Aufmachen des Konnossements heißt, dass der Ablader einen Vordruck mit den Daten der Sendung ausfüllt und das dem Verfrachter übergibt. Der Verfachter prüft die Angaben dann bei der Verladung. Wenn dort alles stimmig ist stellt der Verfrachter das Konnossement aus. Im Überseeverkehr gibt es drei Ausfertigungen und bei Verkehren innerhalb Europas zwei. Bis zur Ablieferung kann das Konnossement als Wertpapier, stellvertretend für die Ware, gehandelt werden. Bei der Ablieferung unterschreibt der Empfänger das Konnossement so bestätigt er die Übernahme der Güter und durch die kassatorische Klausel werden alle anderen Originale des Konnossements entwertet.
Konnossementsarten
Unterscheidung nach Umfahg der Übertragung
- Orderkonnossement: Anstatt dem Namen steht im Feld Empfänger die Klausel “an Order” oder der Namen mit dem Zusatz “oder dessen Order”. Das Orderkonnossement wird durch Indossament übertragen
- Namenskonnossement: Der Empfänger ist ohne Zusätze namentlich genannt. Das Namenskonossement ist nur durch Zession übertragbar.
Unterscheidung nach Zeitpunkt der Übertragung
- Bordkonnossement: Durch Stempel und Unterschrift wird dokumentiert, dass die Ware an Bord des Schifffes sind und zum Bestimmungshafen transportiert werden.
- Übernahmekonnossement: Die Güter wurden von der Reederei übernommen, sie werden nach Ankunft des Seeschiffes an Bord verladen.
Unterscheidung nach Beschaffenheit der Ware
- Reines Konnossement: Bestätigt, dass die Ware vollständig und unbeschädigt übernommen wurde
- Unreines Konnossement: enthält Vermerke von der Schnittstellenkontrolle, wie z.B. Beschädigungen
Unterscheidung nach Art der Transportstrecke
- Durchkonnossement: Für die geasamte Beförderungsstrecke wird trotz evtl. mehrerer Verfrachter nur ein Konnossement ausgestellt
- Konnossement für den kombinierten Verkehr: Das Konnossement wird nur für den Teil der Strecke ausgestellt, der Mit dem Seeschiff überquert wird.
