Dreigeteilte See – Küstenmeer, Wirtschaftszone, offene See
September 30th, 2009
| Tags: Seerecht, Seeschifffahrt
Küstenmeer – Hoheitsgewässer
Das Küstenmeer, auch Hoheitsgewässer genannt, reicht von der Küste aus 12 Seemeilen ins Meer. Im Hoheitsgewässer gelten die Gesetze des Küstenstaates und dessen uneingeschränkte Souveränität.
Wirtschaftszone
An das Hoheitsgewässer grenzen dann 200 Seemeilen Wirtschaftszone an, die durch eventuelle Festlandsockel erweitert werden können. In der Wirtschaftszone gilt nicht die Souveränität des Küstenstaates, jedoch obliegt im das Recht die Meeresschätze dieser Region abzubauen und Fischfang zu betreiben.
offene See
Außerhalb der Hoheitsgewässer und Wirtschaftszonen liegt die offene See. Hier werden Gesetze, Rohstoffabbau und Fischfang von einer internationalen Behörde geregelt.
Leave a comment
| Trackback
