Dreigeteilte See – Küstenmeer, Wirtschaftszone, offene See

September 30th, 2009 | Tags: ,

Küstenmeer – Hoheitsgewässer

Das Küstenmeer, auch Hoheitsgewässer genannt, reicht von der Küste aus 12 Seemeilen ins Meer. Im Hoheitsgewässer gelten die Gesetze des Küstenstaates und dessen uneingeschränkte Souveränität.

Wirtschaftszone

An das Hoheitsgewässer grenzen dann 200 Seemeilen Wirtschaftszone an, die durch eventuelle Festlandsockel erweitert werden können. In der Wirtschaftszone gilt nicht die Souveränität des Küstenstaates, jedoch obliegt im das Recht die Meeresschätze dieser Region abzubauen und Fischfang zu betreiben.

offene See

Außerhalb der Hoheitsgewässer und Wirtschaftszonen liegt die offene See. Hier werden Gesetze, Rohstoffabbau und Fischfang von einer internationalen Behörde geregelt.

No comments yet.
TOP