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	<title>Ausbildung Kaufmann</title>
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	<description>Von Bank über Einzelhandel bis Spedition</description>
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		<title>Das Erhebungsverfahren &#8211; Ablauf einer Verzollung</title>
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		<pubDate>Thu, 03 Jun 2010 17:39:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Lars</dc:creator>
				<category><![CDATA[Lernfeld 11]]></category>
		<category><![CDATA[Erhebungsverfahren]]></category>
		<category><![CDATA[Import]]></category>
		<category><![CDATA[Zoll]]></category>
		<category><![CDATA[Zollverfahren]]></category>

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		<description><![CDATA[Gestellung Gestellung ist die Mitteilung an das Zollamt, dass die Waren in das Zollgebiet verbracht wurden und sich bei der Zollstelle befinden. Jedes Zollgut muss bei der ersten innergemeinschaftlichen Zollstelle verzollt werden. Dafür ist der Gestellungpflichtige, derjenige der die Waren in die EU bringt (laut Zollkodex der Frachtführer oder Spediteur, es kann aber auch der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<ol>
<li>Gestellung
<ul>
<li>Gestellung ist die Mitteilung an das Zollamt, dass die Waren in das Zollgebiet verbracht wurden und sich bei der Zollstelle befinden.</li>
<li>Jedes Zollgut muss bei der ersten innergemeinschaftlichen Zollstelle verzollt werden. Dafür ist der Gestellungpflichtige, derjenige der die Waren in die EU bringt (laut Zollkodex der Frachtführer oder Spediteur, es kann aber auch der Importeur selbst sein), verantwortlich. Dabei wird die Ware an einen bestimmten vorgeschriebenen Platz gebracht und dem Zoll unverzüglich und unverändert zur Verfügung gestellt.</li>
</ul>
</li>
<li>Zollantrag/Zollanmeldung
<ul>
<li>Der Zollantrag, auch Zollanmeldung genannt ist zum einen eine Willenserklärung, ob die Ware in ein Versandverfahren, ein Zollverfahren oder ins Zolllager überführt werden soll, und zum anderen eine Wissenserklärung über die Waren, der Wert und Beschaffenheit.</li>
<li>Wer den Zollantrag stellt ist gleichzeitig Inhaber des Zollverfahrens und wird als Zollbeteiligter bezeichnet. Dadurch haftet er für die Richtigkeit der Angaben und für die Entrichtung der Einfuhrabgaben. In der Regel ist dies der Importeur selber, es kann aber auch durch den Spediteur erledigt werden, solange dieser eine Zollvollmacht vom Importeur hat und mit den Kürzeln i.A. oder i.V. unterzeichnet. Hat er keine Vollmacht oder unterschreibt er ohne Kürzel auf dem Zollantrag so haftet er alleine für die Zollabgaben.</li>
<li>Der Zollantrag ist nach einem Seetransport  45 Tage nach der Gestellung zu stellen, bei allen anderen Verkehrsträgern ist er spätestens 20 Tage nach der Gestellung zu stellen</li>
</ul>
</li>
<li>Zollbeschau
<ul>
<li>Prüfung der Menge und der Beschaffenheit der angemeldeten Waren anhand der Zollanmeldung. Der Zollbeteiligte ist hier darlegungspflichtig. Der Zoll hat auch das Proben zu entnehmen</li>
</ul>
</li>
<li>Abgabenberechnung
<ul>
<li>Zoll: Zölle sind Abgaben, die sich nach dem Wert , Gewicht, Volumen oder der Stückzahl der importierten Ware richten können. Die häufigste bei uns vorkommende Form ist der Wertzoll, d.h. dass ein bestimmter Prozentsatz vom angemeldeten Wert zu erheben ist. Der Prozentsatz ist dem Zolltarif zu entnehmen. Hierbei sind aber folgende Punkte zu beachten, die die Abgaben mindern oder erhöhen können.
<ul>
<li>Ursprungsland: Der Standardzollsatz ist der Zollsatz für Drittländer. Es kann aber für assoziierte Staaten (z.B. EFTA-Staaten) ein günstiger Zollsatz gegen Vorlage eines Präferenznachweises abgerechnet werden. Es gibt verschiedene Präferenznachweise:
<ul>
<li>Warenverkehrsbescheinigung EUR.1: Ursprungserklärung auf der Rechnung</li>
<li>Warenverkehrsbescheinigung A.TR oder auch EUR.2 im Postverkehr mit algerien und Syrien</li>
<li>Ursprungszeugnis Form A, meist nur Form A genannt für Entwicklungsländer</li>
</ul>
</li>
<li>Zollaussetzungen: Für bestimmte Waren ist der Zoll vorübergehend ausgesetzt. Diese Aussetzungen sind im Zolltarif Spalte 5 zu finden. Es sollte immer geprüft werden ob die Zollaussetzungen noch gültig sind.</li>
<li>Zollkontingente: Für bestimmte Waren existieren Zollermäßigungen in begrenzen Mengen. Es existieren zum einen Lizenzkontingente und zum anderen das Windhundverfahren:
<ul>
<li>Lizenzkontingente: Auf Antrag erhalten Einführer landwirtschaftlicher Erzeugnisse auf ihren Namen lautende und zeit- und mengenmäßig begrenzte Kontingentscheine.</li>
<li>Windhundverfahren: Für verschiedenen Waren werden Windhundverfahren eröffnet, die jedem Zollantragsteller zugänglich sind. Ob ein Windhundvefahren für die importierte Ware besteht kann man dem Zollkodex Spalte 5 entnehmen. Bei Windhundverfahren existiert ein mengenmäßiges Kontingent von dem jede Anmeldung, in Reihenfolge des Wirksamwerdens der Anträge, abgezogen wird. Ist das Kontingent erschöpft ist das Windhundverfahren automatisch beendet.</li>
</ul>
</li>
<li>Präferenzzölle: Dies sind vergünstigte Zollsätze für Importe aus Entwicklungsländern. Die Länder für die eine solche Präferenz gilt findet man im Zollkodex Anhang PL Teil II.</li>
</ul>
</li>
<li>Einfuhrumsatzsteuer: Dies ist die Mehrwertsteuer für Drittlandswaren. Sie entspricht betragsmäßig der inländischen Umsatzsteuer mit 19% und 7% ermäßigt. Versteuert werden muss der Zollwert+Zoll+Vorsteuer+sonstige Einfuhrabgaben (Agrarteilbeträge, Verbrauchssteuern). Bei der Verzollung im Binnenland muss der Nachlauf bis zum 1. inländischen Bestimmungsort auch noch mit der EUst versteuert werden falls dieser Transport umsatzsteuerfrei ist.</li>
<li>Verbrauchssteuer: Bei manchen Waren wird der Verbrauch zusätzlich besteuert, diese Steuern fallen auch beim Import an. Beispiele  hierfür sind Tabak, Bier, Schaumwein</li>
<li>Agrarteilbeträge (Abschöpfungen): Agrarteilbeträge hießen früher Abschöpfungen. Waren für die solche Beiträge entrichtet werden, sind mit dem Vermerk EA gekennzeichnet und im Anhang ZC 7 im Zolltarif aufgeführt. Meist werden Agrarteilbeträge auf landwirtschaftliche Erzeugnisse oder deren Verarbeitungsprodukte erhoben.</li>
</ul>
</li>
<li>Zahlung der Zollschuld: <br />
Methoden zur Entrichtung der Zollschuld:</p>
<ul>
<li>Zahlung sofort: Nachdem man den Abgabenbescheid vom Zoll erhalten hat ist die Zahlung sofort fällig. So muss die Zollschuld spätestens nach 10 Tagen beglichen sein. Dieses Verfahren ist nur für einmalige oder seltene Importe von Bedeutung, da es für regelmäßige Abwicklungen viel zu Aufwendig ist.</li>
<li>Aufschubverfahren: Dem Antragsteller wird ein Zahlungsaufschub gewährt, d.h. die Zollabgaben müssen nicht sofort bezahlt werden. Der Aufschubnehmer erhält auf Antrag einen oder mehrere Aufschubnehmnerausweise mit den Namen der unterschriftsberechtigten Personen. Dieses Verfahren muss jedem Importeur gewährt werden, der die Sicherheiten geleistet hat. Ihm wird ein Kontingent in Höhe der geschätzten monatlichen Zollhöhe exklusive der Einfuhrumsatzsteuer eingeräumt. Der Aufschubnehmer hat in der Regel ein Zahlungsziel von 31 Tagen, bis zum 16. des Folgemonats. Die Frist für die Fälligkeit beginnt mit Überlassung des Zollguts.</li>
<li>Anrechnungsverfahren: Das Anrechnungsverfahren ist klar vom Aufschubverfahren zu trennen obwohl es analog funktioniert. Es ist für Spediteure gemacht. Sie können auf Antrag die Zollschuld ihrer Kunden auf ihr Aufschubkonto übernehmen (der Spediteur tritt unter fremden Namen auf). Dadurch verpflichtet sich der Spediteur aber auch die Zollabgaben zu entrichten falls diese nicht vom Importeur beglichen werden.</li>
</ul>
</li>
<li>Freigabe des Zollguts: Nach dem Begleichen oder dem Aufschub der Zollschuld wird das Gut zum freien Verkehr zugelassen.</li>
</ol>
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		</item>
		<item>
		<title>Import &#8211; Wareneinfuhr von Drittländern</title>
		<link>http://www.ausbildung-kaufmann.de/import-wareneinfuhr-von-drittlandern/</link>
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		<pubDate>Thu, 03 Jun 2010 14:55:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Lars</dc:creator>
				<category><![CDATA[Lernfeld 11]]></category>
		<category><![CDATA[Import]]></category>
		<category><![CDATA[Zoll]]></category>
		<category><![CDATA[Zollverfahren]]></category>

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		<description><![CDATA[Verfahren bei der Abfertigung: Nichterhebungsverfahren: Eingangsabgaben werden nicht erhoben Übergabe in den Zollgutversand (Versandverfahren), Einlagerung ins Zolllager, Veredelung, Umwandlung Erhebungsverfahren: Eingangsabgaben werden erhoben Es folgt die Abfertigung zum freien Verkehr, dadurch wird das Zollgut zum Freigut Waren aus Drittländern werden im Erhebungsverfahren erfasst. Zur Kontrolle ob die einfuhr erlaubt ist. Zur Prüfung ob Eingangsabgaben entstehen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h4>Verfahren bei der Abfertigung:</h4>
<ol>
<li>Nichterhebungsverfahren:
<ul>
<li>Eingangsabgaben werden nicht erhoben</li>
<li>Übergabe in den <a href="http://www.ausbildung-kaufmann.de/tag/versandverfahren/">Zollgutversand (Versandverfahren)</a>, Einlagerung ins Zolllager, Veredelung, Umwandlung</li>
</ul>
</li>
<li>
Erhebungsverfahren:</p>
<ul>
<li>Eingangsabgaben werden erhoben</li>
<li>Es folgt die Abfertigung zum freien Verkehr, dadurch wird das Zollgut zum Freigut</li>
<li>Waren aus Drittländern werden im Erhebungsverfahren erfasst.
<ul>
<li>Zur Kontrolle ob die einfuhr erlaubt ist.</li>
<li>Zur Prüfung ob Eingangsabgaben entstehen</li>
<li>für statistische Zwecke => Warenerfassung durch Gestellung</li>
</ul>
</li>
</ul>
</li>
</ol>
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		<item>
		<title>Carnet-ATA</title>
		<link>http://www.ausbildung-kaufmann.de/carnet-ata/</link>
		<comments>http://www.ausbildung-kaufmann.de/carnet-ata/#comments</comments>
		<pubDate>Sun, 23 May 2010 21:21:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Lars</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Lernfeld 11]]></category>
		<category><![CDATA[Carnet-ATA]]></category>
		<category><![CDATA[Import]]></category>
		<category><![CDATA[Versandverfahren]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Carnet-ATA ist ein Zollpapierschein für die vorübergehende Ein- oder Ausfuhr von Messe- und Ausstellungsgerät, Berufsausrüstung und Warenmustern. Ausgegeben wird das Carnet-ATA von der IHK, wohin es nach vollständiger Erledigung wieder zurückgegeben werden muss. Das Carnet-ATA ist für ein Jahr in allen Staaten gültig, die Mitglied der internationalen Handelskammer (ILC) sind.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Carnet-ATA ist ein Zollpapierschein für die vorübergehende Ein- oder Ausfuhr von Messe- und Ausstellungsgerät, Berufsausrüstung und Warenmustern. Ausgegeben wird das Carnet-ATA von der IHK, wohin es nach vollständiger Erledigung wieder zurückgegeben werden muss. Das Carnet-ATA ist für ein Jahr in allen Staaten gültig, die Mitglied der internationalen Handelskammer (ILC) sind.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
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		<title>Carnet-TIR</title>
		<link>http://www.ausbildung-kaufmann.de/carnet-tir/</link>
		<comments>http://www.ausbildung-kaufmann.de/carnet-tir/#comments</comments>
		<pubDate>Sun, 23 May 2010 21:14:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Lars</dc:creator>
				<category><![CDATA[Lernfeld 11]]></category>
		<category><![CDATA[Carnet-TIR]]></category>
		<category><![CDATA[Versandverfahren]]></category>

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		<description><![CDATA[Carnet-TIR vereinfacht die Beförderung von Zollgut über ein oder mehrere Ländergrenzen. Der Transport muss ohne Umladung von der Abgangszollstelle eines Vertragsstaates bis zur Empfangszollstelle eines anderen Vertragsstaates in Straßenfahrzeugen oder in Behältern erfolgen. Es ist nur für Transporte zwischen Vertragsstaaten anzuwenden, jedoch nicht für Transporte innerhalb der EU. Fahrzeuge und Behälter müssen vom Zoll als [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Carnet-TIR vereinfacht die Beförderung von Zollgut über ein oder mehrere Ländergrenzen. Der Transport muss ohne Umladung von der Abgangszollstelle eines Vertragsstaates bis zur Empfangszollstelle eines anderen Vertragsstaates in Straßenfahrzeugen oder in Behältern erfolgen. Es ist nur für Transporte zwischen Vertragsstaaten anzuwenden, jedoch nicht für Transporte innerhalb der EU. Fahrzeuge und Behälter müssen vom Zoll als verschlusssicher anerkannt werden, gesichert werden können und an Vorder- und Rückseite durch eine blaue Tafel mit der weißen Aufschrift T.I.R. gekennzeichnet sein. Das Carnet-TIR ist ein Zollbegleitscheinheft und enthält ein Ladungsverzeichnis in Sprache des Abgangslandes und für jede Zollstelle ein Blatt. Das Carnet-TIR muss innerhalb der eingetragenen Frist bei der Bestimmungszollstelle vorgelegt werden. Jeder LKW bzw. Lastzug benötigt ein eigenes Carnet-TIR, das vom BGL ( Bundesverband Güterverkehr und Logistik) herausgegeben wird und nach Beendigung des Transports wieder an die ausstellende Zollstelle zurückgegeben werden muss. Seit Mai 2003 müssen die Verbände für jedes Carnet-TIR mit mindestens 60.000,00 Euro haften, daraus resultiert auch der Ausgabepreis von 120 &#8211; 130 Euro. Mittlerweile kann für Carnet-TIR auch das Atlas-Verfahren genutzt werden.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>gemeinschaftliches/gemeinsames Versandverfahren &#8211; T1, T2</title>
		<link>http://www.ausbildung-kaufmann.de/gemeinschaftlichesgemeinsames-versandverfahren-t1-t2/</link>
		<comments>http://www.ausbildung-kaufmann.de/gemeinschaftlichesgemeinsames-versandverfahren-t1-t2/#comments</comments>
		<pubDate>Sun, 23 May 2010 16:38:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Lars</dc:creator>
				<category><![CDATA[Lernfeld 11]]></category>
		<category><![CDATA[Import]]></category>
		<category><![CDATA[Versandverfahren]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Ziel des gemeinschaftliches/gemeinsames Versandverfahrens (gVV) ist die Verlagerung der Zollabfertigung von der EU-Grenze auf die Binnenzollstellen im Land. Dies spart dem Importeur Kosten und Zeit und die Zollstellen werden in der Summe gleichmäßiger ausgelastet. Man unterscheidet zwischen dem externen gVV und dem internen gVV. externes gVV Es handelt sich um Nicht-Gemeinschaftswaren (Importe aus Drittländern) [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Ziel des gemeinschaftliches/gemeinsames Versandverfahrens (gVV) ist die Verlagerung der Zollabfertigung von der EU-Grenze auf die Binnenzollstellen im Land. Dies spart dem Importeur Kosten und Zeit und die Zollstellen werden in der Summe gleichmäßiger ausgelastet. Man unterscheidet zwischen dem externen gVV und dem internen gVV.<br />
</p>
<h4>externes gVV</h4>
<ul>
<li>Es handelt sich um Nicht-Gemeinschaftswaren (Importe aus Drittländern)</li>
<li>Der Versand passiert zwischen 2 in der EU liegenden Staaten oder in EFTA-Staaten</li>
<li><strong>Versandanmeldung T1</strong></li>
</ul>
<p></p>
<h4>internes gVV</h4>
<ul>
<li>Es handelt sich um Gemeinschaftswaren (Waren aus der EU)</li>
<li>Der Versand passiert zwischen 2 in der EU liegenden Staaten oder in EFTA-Staaten</li>
<li><strong>Versandanmeldung T2</strong></li>
</ul>
<h4>Ablauf des gemeinschaftliches/gemeinsames Versandverfahrens</h4>
<ul>
<li>Der Hauptverpflichtete stellt den Antrag auf das Versandverfahren durch Abgabe eines Versandscheins (z.B. T1 oder T2). Heute passiert die Antragsstellung elektronisch über das Atlas-System.</li>
<li>Gestellung der Ware bei der Abgangszollstelle (Ausnahme: Der Hauptverpflichtete ist zugelassener Versender)</li>
<li>Es wird eventuell eine Zollbeschau auf Kosten und Gefahr des Hauptverpflichteten durchgeführt und der Zollbefund wird in den Versandschein eingetragen</li>
<li>Nämlichkeitssicherung (Identitätssicherung) durch die Abgangszollstelle: Ist die Sicherstellung, dass die Ware die an der EU-Grenze entladen wird, auch an der Bestimmungsstelle verzollt wird und keine Manipulationen auf dem innereuropäischen Transport möglich sind.<br />
<h4>Arten:</h4>
<ul>
<li>Raumverschluss &#8211; Zollverschlussanerkenntnis für Beförderungsmittel muss vorliegen</li>
<li>Pachstückverschluss &#8211; bei Gleichartigkeit des Inhalts nur zum Teil</li>
<li>Beschreibung &#8211; Muster, Abbildungen, Handelsrechnung, Fahrgestellnummer</li>
<li>zollamtliche Bewachung oder Begleitung</li>
</ul>
<p>Zudem müssen vom Hauptverpflichteten Sicherheitsleistungen in Höher der voraussichtlichen Eingangsabgaben erbracht werden.</p>
<h4>Möglichkeiten:</h4>
<ul>
<li>Hinterlegen von Bargeld oder Wertpapieren</li>
<li>Stellung einer Bürgschaft
<ul>
<li>Gesamtbürgschaft &#8211; Bürgschaft für mehrere Verfahren, die Bürgschaftssumme wird von der HZA festgelegt</li>
<li>Einzelbürgschaft &#8211; Bürgschaft für ein Verfahren</li>
<li>Pauschalbürgschaft &#8211; Bürgschaftsleitungen, gleichgültig wer Hauptverpflichteter ist</li>
</ul>
</li>
</ul>
<p>Die Abgangsstelle legt die Gestellungsfrist fest, bei gemeinschaftlichem/gemeinsamem Versandverfahren sind das in der Regel 7 Tage.
</li>
<li>Beförderung zur Bestimmungsstelle im gebundenen Zollverkehr (Ware ist noch unverzollt)</li>
<li>unveränderte und fristgerechte Gestellung an der Bestimmungsstelle, außer der Empfänger ist zugelassener Empfänger.</li>
<li>Erledigung des Versandscheins, z.B. die Übergabe in dem freien Verkehr</li>
<li>Freigabe der hinterlegten Sicherheit</li>
</ul>
<h4>Vereinfachungen bei der Abgangsstelle als zugelassener Versender:</h4>
<ul>
<li>Die Überführung der Waren in das Versandverfahren erfolgt im Betrieb, d.h. ohne Gestellung der Waren bei der Abgangsstelle und ohne Vorlage der Versandanmeldung zum Versandverfahren. Die Versandanmeldung passiert über das Atlas-System mit dem Zusatz: &#8220;zugelassener Versender&#8221;. Die Ware wird am Ort des Verladens gestellt und die Nämlichkeitssicherung passiert durch den zugelassenen Versener</li>
<li>Um zugelassener Versender zu werden müssen einige Vorraussetzungen erfüllt sein. Der Antragsteller muss in der EU ansässig sein und das gVV regelmäßig in Anspruch nehmen. Es dürfen keine schweren oder wiederholten Verstöße gegen Zollvorschriften vorliegen und er benötigt eine Gesamtbürgschaft für oder eine Befreiung von den Sicherheitsleistungen. Zudem ist das Atlas-Verfahren zwingend vorgeschrieben.</li>
</ul>
<h4>Vereinfachungen bei der Bestimmungsstelle als zugelassener Empfänger:</h4>
<ul>
<li>Die Beendigung des Versandverfahrens erfolgt im Betrieb bzw. an einem bewilligten Ort der Übergabe des zugelassen Empfängers. D.h. die Gestellung der Ware passiert außerhalb des Amtsplatzes der Bestimmungsstelle und nach deren Freigabe kann der zugelassene Empfänger die Nämlichkeitsmittel selbstständig entfernen und die Ware prüfen.</li>
<li>Um zugelassener Empfänger zu werden müssen einige Vorraussetzungen erfüllt sein. Der Antragsteller muss in der EU ansässig sein und das gVV regelmäßig in Anspruch nehmen. Es dürfen keine schweren oder wiederholten Verstöße gegen Zollvorschriften vorliegen und er muss Aufzeichnungen führen die Kontrollen durch den Zoll erlauben. Zudem ist das Atlas-Verfahren zwingend vorgeschrieben.</li>
</ul>
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		</item>
		<item>
		<title>Vulcanic Ash Surcharge bei Airlines für Luftfracht</title>
		<link>http://www.ausbildung-kaufmann.de/vulcanic-ash-surcharge-bei-airlines-fur-luftfracht/</link>
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		<pubDate>Fri, 23 Apr 2010 16:46:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Lars</dc:creator>
				<category><![CDATA[Lernfeld 06]]></category>
		<category><![CDATA[Luftfracht]]></category>
		<category><![CDATA[Surcharge]]></category>

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		<description><![CDATA[Infolge des Vulkanausbruchs in Island war unter anderem der deutsche Luftraum für Passagier- und Frachtflüge für mehrere Tage gesperrt. Durch den Stillstand drohen den Airlines Schäden in Milliardenhöhe. Um den Schaden nun im Nachgang wenigsten ein Stück weit zu begrenzen wird für Luftfracht nun ein neuer Zuschlag mit dem Namen Vulcanic Ash Surcharge erhoben. Decken [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Infolge des Vulkanausbruchs in Island war unter anderem der deutsche Luftraum für Passagier- und Frachtflüge für mehrere Tage gesperrt. Durch den Stillstand drohen den Airlines Schäden in Milliardenhöhe. Um den Schaden nun im Nachgang wenigsten ein Stück weit zu begrenzen wird für Luftfracht nun ein neuer Zuschlag mit dem Namen Vulcanic Ash Surcharge erhoben. Decken wird der Vulkanzuschlag die entstandenen Ausfallkosten sicher nicht, aber mit einem Euro pro Kilogramm ist die Vulcanic Ash Surcharge eine kräftige Finanzspritze, vor allem für kleine Fluggesellschaften, deren Existenz vom Flugverbot stark bedroht ist.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Zahlungsbedingungen im Außenhandel</title>
		<link>http://www.ausbildung-kaufmann.de/zahlungsbedingungen-im-ausenhandel/</link>
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		<pubDate>Sun, 18 Apr 2010 18:56:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Lars</dc:creator>
				<category><![CDATA[Lernfeld 11]]></category>
		<category><![CDATA[Außenhandel]]></category>
		<category><![CDATA[Zahlungsbedingungen]]></category>

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		<description><![CDATA[Im Außenhandel bestehen sowohl für den Importeur als auch für den Exporteur verschiedene Risiken. Der Importeur möchte sicher gehen, dass er seine Ware in einem ordentlichen Zustand geliefert bekommt und der Exporteur möchte sicher sein, dass in dem Moment in dem er die Ware verschickt die Zahlung gesichert ist. Eine 100%ige Sicherheit für beide Parteien [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Im Außenhandel bestehen sowohl für den Importeur als auch für den Exporteur verschiedene Risiken. Der Importeur möchte sicher gehen, dass er seine Ware in einem ordentlichen Zustand geliefert bekommt und der Exporteur möchte sicher sein, dass in dem Moment in dem er die Ware verschickt die Zahlung gesichert ist.<br />
Eine 100%ige Sicherheit für beide Parteien ist aber nicht zu realisieren, da bei allen Zahlungsverfahren für mindestens eine Partei ein mehr oder minder großes Risiko besteht.</p>
<h4>Vorauszahlung, Anzahlung, payment in advance</h4>
<ul>
<li>Der Importeur geht in Vorleistung und zahlt den vereinbarten Betrag (Vorauszahlung) oder einen Teil davon (Anzahlung). Erst nach dem Zahlungseingang beim Exporteur verschickt dieser die Ware.</li>
<li>Es besteht bei Vorauszahlung kein Risiko für den Exporteur. Der Importeur hingegen hat keinerlei Sicherheit, dass die Ware geliefert wird.</li>
<li>Es entstehen neben den Überweisungsgebühren keinerlei Kosten.</li>
</ul>
<h4>Dokumentenakkreditiv, letter of credit, l/c</h4>
<ul>
<li>Der Importeur gibt der Hausbank des Exporteurs ein unwiderrufliches Zahlungsversprechen über seine Hausbank. Dieses Zahlungsversprechen wird bei Erhalt eines Dokuments, das den unwiderruflichen Transport zum Importeur bezeugt, eingelöst.</li>
<li>Das Dokumentenakkreditiv bietet die höchstmögliche Sicherheit für beide Parteien. Der Exporteur hat ein unwiderrufliches Zahlungsversprechen wenn er die Ware verschickt. Der Importeur kann bei der Zahlung sicher, dass sich die Ware auf dem Weg zu ihm befindet. Ein geringes Restrisiko besteht nur wenn die Banken zahlungsunfähig sind.</li>
<li>Durch die Beteiligung der zweier Banken, die ein Zahlungsversprechen abgeben, sind die Kosten für diese Art der Zahlung allerdings sehr hoch.</li>
</ul>
<h4>Dokument gegen Zahlung, Dokumenteninkasso, document against payment, d/p</h4>
<ul>
<li>Der Importeur zahlt den vereinbarten Kaufpreis bei Übergabe der Dokumente die ihm die Verfügungsgewalt über die Ware geben. Das am meisten verwendete Verfahren ist hier das Dokumenteninkasso.</li>
<li>Der Importeur trägt hier kein Risiko, da er bei Übergabe des Geldes die Verfügungsgewalt über die Ware erhält. Der Exporteur hingegen trägt ein Restrisiko, da er die Ware verschicken muss um die Papiere zum Übergang der Verfügungsgewalt zu erhalten. Wenn nun der Importeur die Ware nicht mehr annehmen will befindet sich diese trotzdem auf dem Weg zu ihm. Der Exporteur muss nun versuchen diese anders zu verkaufen.</li>
<li>Da bei diesem Verfahren auch zumeist Banken als Mittelsmänner eingesetzt werden, entstehen auch hier Kosten. Diese sind aber bei weitem nicht so hoch wie beim Dokumentenakkreditiv.</li>
</ul>
<h4>Dokument gegen Akzept, document against acceptance, d/a</h4>
<ul>
<li>Der Exporteur versendet die Ware und lässt die Papiere dann dem Importeur zukommen. Der bezahlt bei Übergabe der Papiere mit einem Wechsel (Tratte). Diesen Wechsel kann der Exporteur dann je nach Vereinbarung einlösen, meist nach Begutachtung der Ware</li>
<li>Der Importeur trägt hier kein Risiko, da er bei Übergabe des Geldes die Verfügungsgewalt über die Ware erhält. Der Exporteur hingegen trägt ein Restrisiko, da er die Ware verschicken muss um die Papiere zum Übergang der Verfügungsgewalt zu erhalten. Wenn nun der Importeur die Ware nicht mehr annehmen will befindet sich diese trotzdem auf dem Weg zu ihm. Der Exporteur muss nun versuchen diese anders zu verkaufen.</li>
<li>Außer der Ausstellung des Wechsels fallen für beide Parteien keine weiteren Zusatzkosten an.</li>
</ul>
<h4>Zahlung nach Erhalt der Ware, cash on delivery, c.o.d.</h4>
<ul>
<li>Der Exporteur verschickt die Ware und der Importeur bezahlt diese wenn er sie in Empfang nimmt. Dies passiert meistens per Nachnahme.</li>
<li>Der Importeur trägt hier kein Risiko. Der Exporteur hat das volle Risiko, da die Ware schon beim Empfänger steht und die Zahlung ungewiss ist.</li>
<li>Dieses Verfahren ist sehr kostengünstig, da hier maximal die Nachnahmegebühr anfällt.</li>
</ul>
<h4>offenes Zahlungsziel, auf Rechnung</h4>
<ul>
<li>Der Exporteur verschickt die Ware und der Importeur überweist den Betrag bis zu einem vereinbarten Termin.</li>
<li>Der Importeur trägt keinerlei Risiko und hat zudem noch die Chance durch einen schnellen Weiterverkauf einen Teil oder alle seine Kosten zu decken. Der Exporteur hat hier das größtmögliche Risiko, das der Importeur schon frei über die Ware verfügen kann ohne zu bezahlen.</li>
<li>Es entstehen neben den Überweisungsgebühren keinerlei Kosten.</li>
</ul>
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		<title>Risiken bei der Zahlung im Außenhandel</title>
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		<pubDate>Sun, 18 Apr 2010 14:53:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Lars</dc:creator>
				<category><![CDATA[Lernfeld 11]]></category>
		<category><![CDATA[Außenhandel]]></category>
		<category><![CDATA[Zahlungsbedingungen]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Handel mit dem Ausland bietet vielen Unternehmen neue Möglichkeiten und bietet vor allem neue Absatzmärkte. Doch besonders beim Export und Import in und aus Drittländern bestehen für beide Parteien Risiken. Man kann diese Risiken in 4 Bereiche teilen: generelle Probleme, wirtschaftliche Risiken, politische Risiken und das Währungsrisiko. generelle Probleme unterschiedliche Mentalitäten der Vertragspartner unterschiedliche [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Handel mit dem Ausland bietet vielen Unternehmen neue Möglichkeiten und bietet vor allem neue Absatzmärkte. Doch besonders beim Export und Import in und aus Drittländern bestehen für beide Parteien Risiken. Man kann diese Risiken in 4 Bereiche teilen: generelle Probleme, wirtschaftliche Risiken, politische Risiken und das Währungsrisiko.</p>
<h4>generelle Probleme</h4>
<ul>
<li>unterschiedliche Mentalitäten der Vertragspartner</li>
<li>unterschiedliche Rechtssysteme und Handelsbräuche in den verschiedenen Staaten</li>
<li>Sprachbarrieren, Transportrisiken, Naturkatastrophen</li>
</ul>
<h4>wirtschaftliche Risiken</h4>
<ul>
<li>Rücktritt vom Kaufvertrag</li>
<li>schlechte Zahlungsmoral</li>
<li>vorübergehende oder dauernde Zahlungsunfähigkeit</li>
<li>unsichere Liquiditätsprüfung</li>
</ul>
<h4>politische Risiken</h4>
<ul>
<li>Kriege, Unruhen, Aufstände</li>
<li>Streiks, Blockaden, Embargos</li>
<li>politisch instabile Staaten mit häufigen Führungswechseln und daraus resultierenden wechselnden Rechtslagen</li>
</ul>
<h4>Währungsrisiko</h4>
<ul>
<li>Vor allem bei der Abrechnung in fremder Währung kann ein plötzlicher Kursverlust dieser zu Einbußen führen. Bsp.: Man verkauft Ware im Wert von 100€ in die USA bei einem Kurs von 1:1. Die Zahlung wird in Dollar vereinbart, so dass man sich auf einen Preis von 100$ einigt. Nun erhält man am Tag der Zahlung die vereinbarten 100$, nur der Kurs ist mittlerweile auf 1:0,7 gefallen, so dass die 100$ in 70€ getauscht werden müssen. So entsteht ein Verlust von 30%. Dieses Risiko kann bei Kursanstiegen aber auch positive Folgen haben.</li>
</ul>
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		<title>Der IATA-Agent</title>
		<link>http://www.ausbildung-kaufmann.de/der-iata-agent/</link>
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		<pubDate>Sun, 14 Feb 2010 16:56:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Lars</dc:creator>
				<category><![CDATA[Lernfeld 06]]></category>
		<category><![CDATA[IATA]]></category>
		<category><![CDATA[Luftfracht]]></category>

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		<description><![CDATA[Bedeutung: IATA-Agenten erhalten die Lizenz Güter per Luftfracht über IATA-Airlines zu versenden. Sie schließen vertretend für die Fluggesellschaften Beförderungsverträge ab und sorgen für einen reibungslosen Ablauf bei der Abfertigung der Luftfracht. Voraussetzungen: Finanzielle Leistungsfähigkeit Ein Büro für Vermittlung, Verkauf und Abfertigung Räumlichkeiten um die Ware für den Lufttransport bereitzustellen Mindestens 2 Mitarbeiter die nach IATA-Gefahrgutrichtlinien [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h4>Bedeutung:</h4>
<p>IATA-Agenten erhalten die Lizenz Güter per Luftfracht über IATA-Airlines zu versenden. Sie schließen vertretend für die Fluggesellschaften Beförderungsverträge ab und sorgen für einen reibungslosen Ablauf bei der Abfertigung der Luftfracht.</p>
<h4>Voraussetzungen:</h4>
<ol>
<li>Finanzielle Leistungsfähigkeit</li>
<li>Ein Büro für Vermittlung, Verkauf und Abfertigung</li>
<li>Räumlichkeiten um die Ware für den Lufttransport bereitzustellen</li>
<li>Mindestens 2 Mitarbeiter die nach IATA-Gefahrgutrichtlinien geschult wurden</li>
<li>Die Firmierung darf nicht der eines Carriers ähneln</li>
<li>Nachweis über die Teilnahme an dem IATA-Trainingsprogramm</li>
<li>Absolvierung der Probezeit von 6 Monaten ohne Auszahlung der Provision</li>
</ol>
<h4>Aufgaben:</h4>
<ol>
<li>Kunden aquirieren</li>
<li>Ausstellung des Airwaybill (Luftfrachtbrief)</li>
<li>Versandfertigmachung: ready for carriage, verpacken, belabeln</li>
<li>Frachteninkasso und Auskehrung an den Carrier bis zum 30. des Folgemonats</li>
<li>Berechnung der offiziellen IATA-Frachtraten im AWB</li>
</ol>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Institutionen im Luftverkehr</title>
		<link>http://www.ausbildung-kaufmann.de/institutionen-im-luftverkehr/</link>
		<comments>http://www.ausbildung-kaufmann.de/institutionen-im-luftverkehr/#comments</comments>
		<pubDate>Sun, 14 Feb 2010 16:33:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Lars</dc:creator>
				<category><![CDATA[Lernfeld 06]]></category>
		<category><![CDATA[Flugzeug]]></category>
		<category><![CDATA[IATA]]></category>
		<category><![CDATA[Luftfracht]]></category>

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		<description><![CDATA[International Civil Aviation Organisation ICAO Gründung: 1947 als Sonderorganisation der UNO Hauptsitz: Montreal Organe: Vollversammlung, Rat, Sekreteriat mit Generalsekretär Mitglieder: 130 Vertragsstaaten, die Mitglied der UNO sein müssen und internationalen Luftverkehr betreiben müssen Ziele: Verbesserung der Sicherheit im Flugverkehr, Standardisierung der Luftfahrt, Erarbeitung von Änderungen im Luftverkehrsrecht Hauptaufgabe: Standards für die Luftfahrt erarbeiten, entwickeln von [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h4>International Civil Aviation Organisation ICAO</h4>
<ul>
<li>Gründung: 1947 als Sonderorganisation der UNO</li>
<li>Hauptsitz: Montreal</li>
<li>Organe: Vollversammlung, Rat, Sekreteriat mit Generalsekretär</li>
<li>Mitglieder: 130 Vertragsstaaten, die Mitglied der UNO sein müssen und internationalen Luftverkehr betreiben müssen</li>
<li>Ziele: Verbesserung der Sicherheit im Flugverkehr, Standardisierung der Luftfahrt, Erarbeitung von Änderungen im Luftverkehrsrecht</li>
<li>Hauptaufgabe: Standards für die Luftfahrt erarbeiten, entwickeln von Infrastrukturen</li>
</ul>
<h4>International Air Transport Association (IATA)</h4>
<ul>
<li>Gründung: 1945 in Havanna als privatrechtlicher Verein</li>
<li>Hauptsitz: Montreal / Genf &#8211; TC2</li>
<li>Organe: Traffic Conference Areas &#8211; TC1, TC2, TC3</li>
<li>Mitglieder: Fluggesellschaften mit internationelem Flugverkehr</li>
<li>Ziele: Förderung von sicheren, planmäßigen und wirtschaftlichen Transporten von Gütern und Menschen in der Luft</li>
<li>Hauptaufgabe: Prozesse in der Luftfahrt vereinfachen, Tarife erarbeiten, Richtlinien für IATA-Agenten erarbeiten</li>
</ul>
<h4>Internationale Förderation der Spediteursorganisation (FIATA)</h4>
<ul>
<li>Gründung: 1926 in Wien</li>
<li>Hauptsitz: Zürich</li>
<li>Organe: Luftfahrtsinstitut, Custom Affairs Institute, Institut für multimodale Transporte</li>
<li>Mitglieder: Speditions- und Lagerverbände, Speditionen</li>
<li>Ziele: Verbesserung der Quality of Service, Vereinheitlichung von Dokumenten</li>
<li>Hauptaufgabe: Weiterbildungen im Bereich Luftfahrt, Erarbeitung und Vereinfachung der Beförderungsdokumente</li>
</ul>
]]></content:encoded>
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