Genehmigungen für internationalen Güterkraftverkehr
Juni 21st, 2009
| Tags: Güterverkehr, international
Für den internationalen Güterkraftverkehr reicht es nicht aus eine Erlaubnis nach dem GükG zu haben. Hier benötigt man je nach Abgangs- und Empfangsorten eine EU-Lizenz, CEMT-Lizenz oder bilaterale Genehmigung.
Die EU-Lizenz
- Geltungsbereich: Transporte innerhalb der Staaten der EU und EFTA (Island, Norwegen, Schweiz und Lichtenstein)
- Kabotage: erlaubt
- Dreiländerverkehr: erlaubt
- Anzahl: unbegrenzt
- Geltungsdauer: 5 Jahre, Wiedererteilung auch 5 Jahre
- Ausgabe: bei der oberen Verkehrsbehörde
- Voraussetzung: wie bei der Erlaubnis nach dem GükG
Die CEMT-Lizenz
- Geltungsbereich: Transporte innerhalb der Mitgliedsstaaten der CEMT (europäische Verkehrsministerkonferenz)
- Kabotage: verboten
- Dreiländerverkehr: erlaubt
- Anzahl: begrenzt (kontigentiert)
- Geltungsdauer: 1 Jahr, Wiedererteilung auch 1 Jahr, CEMT-Lizenz muss ausgenutzt werden
- Ausgabe: beim BAG
- Voraussetzung: EU-Lizenz oder Erlaubnis nach dem GükG, bei einer Wiedererteilung die Ausnutzung der vorherigen CEMT-Lizenz
Die bilaterale Genehmigung
- Geltungsbereich: Transporte zwischen den Staaten mit im bilateralen Vertrag
- Kabotage: verboten
- Dreiländerverkehr: nur mit Transit durchs Heimatland
- Anzahl: begrenzt (kontigentiert)
- Geltungsdauer: Einzelfahrt oder nur für kurze Zeiträume
- Ausgabe: beim BAG
- Voraussetzung: EU-Lizenz oder Erlaubnis nach dem GükG
Leave a comment
| Trackback
