Gesetze des Straßenverkehrs
Im Bereich Spedition- und Logistikdienstleistung spielen die Gesetze des Straßenverkehrs eine besondere Rolle, deshalb sind hier die wichtigsten zusammengefasst.
StVG – Straßenverkehrsgesetz
Im StVG stehen die Voraussetzungen zur Benutzung von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen, unter anderem:
- Regeln zur Zulassung eines Kraftfahrzeuges
- Regeln zur Erteilung einer Fahrerlaubnis
- Regeln zur Haftpflicht
- Straf- und Bußgeldvorschriften
StVO – Straßenverkehrsordnung
In der StVO sind die Grundregeln des Straßenverkehrs festgelegt, unter anderem:
- allgemeine Verkehrsregeln
- Verkehrszeichen und deren Bedeutung
- Vorschriften zu Höchstgeschwindigkeiten
Sonn und Feiertagsfahrverbot
Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 7,5 t dürfen Sonn- und Feiertags von 00:00 – 22:00 Uhr nicht auf öffentlichen Straßen der Bundesrepublik Deutschland fahren
Ausnahmen:
- Lieferungen mit Frischmilch, Frischfleisch und Frischfisch und damit zusammenhängende Leerfahrten
- Abfahrten zum kombinierten Verkehr im Umkreis von 200km zu Bahnhöfen und 150 km zu Häfen
StVZO – Straßenverkehrszulassungsordnung
In der StVZO sind Regeln festgeschrieben wie ein Fahrzeug beschaffen sein muss um am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen, unter anderem:
- Bau- und Betriebsvorschriften
- Abmessungen von Fahrzeugen und Zügen
- Achslast und Gesamtgewicht
- Sitze, Sicherheitsgurte, Rückhaltesysteme, Rückhalteeinrichtungen
Ferienreiseverordnung
In der Ferienreiseverordnung werden jedes Jahr aufs neue, die in der Sommerferienzeit auch Samstags gesperrten Autobahnen bekannt gegeben. Während dieser Ferienzeit, meist vom 01.07. – 31.08., dürfen verschiedene Autobahnen von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 7,5 t am Samstag zwischen 7 Uhr und 20 Uhr nicht befahren werden.
Ausnahmen:
- Lieferungen mit Frischmilch, Frischfleisch und Frischfisch und damit zusammenhängende Leerfahrten
- Abfahrten zum kombinierten Verkehr im Umkreis von 200km zu Bahnhöfen und 150 km zu Häfen
Autobahnmautgesetz
Legt die Mautgebühren für die Benutzung von Autobahnen fest. Mautpflichtig sind Kraftfahrzeuge ab 7,5 t Gesamtgewicht. Die Höhe der Maut richtet sich nach der zurückgelegten Strecke, der Anzahl der Achsen und der Emissionsklasse des LKW.
