Gesetze des Straßenverkehrs

Juni 21st, 2009 | Tags: ,

Im Bereich Spedition- und Logistikdienstleistung spielen die Gesetze des Straßenverkehrs eine besondere Rolle, deshalb sind hier die wichtigsten zusammengefasst.

StVG – Straßenverkehrsgesetz

Im StVG stehen die Voraussetzungen zur Benutzung von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen, unter anderem:

  • Regeln zur Zulassung eines Kraftfahrzeuges
  • Regeln zur Erteilung einer Fahrerlaubnis
  • Regeln zur Haftpflicht
  • Straf- und Bußgeldvorschriften

StVO – Straßenverkehrsordnung

In der StVO sind die Grundregeln des Straßenverkehrs festgelegt, unter anderem:

  • allgemeine Verkehrsregeln
  • Verkehrszeichen und deren Bedeutung
  • Vorschriften zu Höchstgeschwindigkeiten

Sonn und Feiertagsfahrverbot

Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 7,5 t dürfen Sonn- und Feiertags von 00:00 – 22:00 Uhr nicht auf öffentlichen Straßen der Bundesrepublik Deutschland fahren

Ausnahmen:

  • Lieferungen mit Frischmilch, Frischfleisch und Frischfisch und damit zusammenhängende Leerfahrten
  • Abfahrten zum kombinierten Verkehr im Umkreis von 200km zu Bahnhöfen und 150 km zu Häfen

StVZO – Straßenverkehrszulassungsordnung

In der StVZO sind Regeln festgeschrieben wie ein Fahrzeug beschaffen sein muss um am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen, unter anderem:

  • Bau- und Betriebsvorschriften
  • Abmessungen von Fahrzeugen und Zügen
  • Achslast und Gesamtgewicht
  • Sitze, Sicherheitsgurte, Rückhaltesysteme, Rückhalteeinrichtungen

Ferienreiseverordnung

In der Ferienreiseverordnung werden jedes Jahr aufs neue, die in der Sommerferienzeit auch Samstags gesperrten Autobahnen bekannt gegeben. Während dieser Ferienzeit, meist vom 01.07. – 31.08., dürfen verschiedene Autobahnen von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 7,5 t am Samstag zwischen 7 Uhr und 20 Uhr nicht befahren werden.

Ausnahmen:

  • Lieferungen mit Frischmilch, Frischfleisch und Frischfisch und damit zusammenhängende Leerfahrten
  • Abfahrten zum kombinierten Verkehr im Umkreis von 200km zu Bahnhöfen und 150 km zu Häfen

Autobahnmautgesetz

Legt die Mautgebühren für die Benutzung von Autobahnen fest. Mautpflichtig sind Kraftfahrzeuge ab 7,5 t Gesamtgewicht. Die Höhe der Maut richtet sich nach der zurückgelegten Strecke, der Anzahl der Achsen und der Emissionsklasse des LKW.

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