Grundsatz der Freiheit der Meere

Oktober 1st, 2009 | Tags: ,

Die Freiheit der Seeschifffahrt soll es jedem Handelsschiff erlauben:

  1. ungehindert auf hoher See zu verkehren
  2. den freien Zugang zu den Handelshäfen zu erlangen
  3. in den Handelshäfen so abgefertigt zu werden, wie es bei einem dort beheimateten üblich ist – Behandlungsprinzip als Inländer

In der Praxis können aber ausländische Schiffe nicht in jedem Hafen der Welt entladen. Darüber hinaus gibt es eine Reihe von nationalen Vorschriften die die freie Ladungsakquisition erschwert. Daraus resultieren sowohl Flaggendiskriminierung als auch Flaggenprotektionismus.

Der Grundsatz der Freiheit der Meere bietet zudem auch:

  1. Die Freiheit des Fischfangs
  2. Die Freiheit die hohe See mit Zivilmaschinen zu überfliegen
  3. Die Freiheit Unterseekabel und Rohrleitungen zu verlegen
  4. Die Freiheit des Seetransports und den freien Zugang zur Landung in den einzelnen Seehäfen
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