Havarei – kleine, besondere, große

Februar 5th, 2010 | Tags: ,

In der Seeschifffahrt unterscheidet man drei Havareien, die kleine, die besondere und die große Havarei.

Die kleine Havarei

Sie bezeichnet alle gewöhnlichen und ungewöhnlichen Kosten der Seeschifffahrt, die während eines Transportes anfallen. Hiezu zählen Lotsengeld, Hafengeld, Leuchtfeuergeld, Schlepplohn, Quarantänegelder, Ausreisekosten und ähnliches. Die Kosten der kleinen Havarei trägt alleine der Verfrachter.

Die besondere Havarei

Sie bezeichnet alle Schäden die das Schiff oder die Ladung durch ein ungewöhnliches Ereignis (z.B. Unfall, Strandung, Kollision) erleiden. Die Schäden am Schiff trägt hier der Eigentümer und die Schäden an der Ladung trägt der Eigentümer selbiger.

Die große Havarei / gemeinschaftliche Havarei

Vorraussetzung:

  • Schiff und Ladung müssen sich in gemeinschaftlicher, gegenwärtiger und erheblicher Gefahr befinden
  • Die Schiffsführung muss außergewöhnliche aber vernünftige Maßnahmen ergreifen um die dohende Gefahr abzuwenden oder zu deren Auswirkungen zu mindern
  • Schiff und Ladung müssen mindestens teilweise gerettet werden

Ablauf nach der großen Havarei:

  • Die große Havarei muss im Schiffstagebuch eingetragen werden
  • Es muss eine Verklärung (Unfallbereicht) erstellt werden
  • Die Verklärung und die Schiffstagebücher müssen den Dispacheuren, vereidigte unabhängige Sachverständige und amtliche Gutachter, übergeben werden
  • Die Dispacheure erstellen eine Dispache, eine Aufstellung aller Kosten aus der Havarei und Verteilungsplan
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