Lenk- und Ruhezeiten

Juni 24th, 2009 | Tags: ,

Die Lenk- und Ruhezeiten dienen dazu die Arbeitszeiten der LKW-Fahrer zu kontrollieren und die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen. Für die Überwachung der Einhaltung ist zum einen die Polizei und zum anderen das BAG verantwortlich.

Die Tageslenkzeit

Die Lenkzeit an einem Tag beträgt 9 Stunden und muss nach 4,5 Stunden durch eine 45 Minuten-Pause oder durch eine 15 Minuten- und 30 Minten-Pause unterbrochen werden.

4,5 h Lenkzeit 45 min Lenk- zeitunter- brechung 4,5 h Lenkzeit

Wichtig ist bei der Aufsplittung der Pause dass zuerst die 15 Minuten und als Zweites die 30 Minuten eingelegt werden.

2h Lenkzeit 15 min Lenk- zeitunter- brechung 2,5 h Lenkzeit 30 min Lenk- zeitunter- brechung 4,5 h Lenkzeit

Zwei mal pro Woche darf die Tageslenkzeit um eine Stunde erweitert werden, davor muss einer weitere 45-Minuten-Pause eingelegt werden.

4,5h Lenkzeit 45 min Lenk- zeitunter- brechung 4,5 h Lenkzeit 45 min Lenk- zeitunter- brechung 1 h Lenkzeit

Die Doppelwoche

In jeder Doppelwoche (2 Kalenderwochen) darf der Fahrer maximal 90 Stunden Lenkzeit leisten. Wenn also in einer Woche die Tageslenkzeit ausgeweitet wurde oder an sechs Tagen gefahren wurde muss in der Folgewoche diese Zeit weniger gelenkt werden.

Die Tagesruhezeit

Die normale Tagesruhezeit beträgt 11 Stunden am Stück und muss innerhalb von 24 Stunden nach einer Tages- oder Wochenruhezeit eingelegt worden sein

13 h Arbeitszeit 11 h Tagesruhezeit 13 h Arbeitszeit

Zur Arbeitszeit, auch Schichtzeit genannt, gehören Lenkzeiten, Lenkzeitunterbrechungen, Be- und Entladezeiten und Bereitschaften. Tagesruhezeiten dürfen in stehenden Fahrzeugen verbracht werden. Drei mal zwischen zwei Wochenruhezeiten ist eine Verkürzung der Tagesruhezeit ohne Ausgleich zulässig. Die Tagesruhezeit darf bei der Verladung auf Fähren oder die Eisenbahn bis zu zwei mal, für maximal eine Stunde unterbrochen werden.

3h Tagesruhe 0,5h Arbeitszeit 4h Tagesruhe 0,5h Arbeitszeit 4h Tagesruhe

Die Wochenruhezeit

Nach spätestens 6 Tageslenkzeiten ist eine Wochenruhezeit einzulegen. Die normale Wochenruhezeit beträgt 45 Stunden und kann aber auf 24 Stunden verkürzt werden. Bei einer Verkürzung muss die vorherige und folgende Wochenruhezeit mindestens 45 Stunden betragen. Die verkürzte Zeit muss zudem noch nachgeholt werden, so dass innerhalb der folgenden 4 Wochen eine Wochenruhezeit um die verkürzte Zeit verlängert werden muss.

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