Lenk- und Ruhezeiten
Die Lenk- und Ruhezeiten dienen dazu die Arbeitszeiten der LKW-Fahrer zu kontrollieren und die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen. Für die Überwachung der Einhaltung ist zum einen die Polizei und zum anderen das BAG verantwortlich.
Die Tageslenkzeit
Die Lenkzeit an einem Tag beträgt 9 Stunden und muss nach 4,5 Stunden durch eine 45 Minuten-Pause oder durch eine 15 Minuten- und 30 Minten-Pause unterbrochen werden.
| 4,5 h Lenkzeit | 45 min Lenk- zeitunter- brechung | 4,5 h Lenkzeit |
Wichtig ist bei der Aufsplittung der Pause dass zuerst die 15 Minuten und als Zweites die 30 Minuten eingelegt werden.
| 2h Lenkzeit | 15 min Lenk- zeitunter- brechung | 2,5 h Lenkzeit | 30 min Lenk- zeitunter- brechung | 4,5 h Lenkzeit |
Zwei mal pro Woche darf die Tageslenkzeit um eine Stunde erweitert werden, davor muss einer weitere 45-Minuten-Pause eingelegt werden.
| 4,5h Lenkzeit | 45 min Lenk- zeitunter- brechung | 4,5 h Lenkzeit | 45 min Lenk- zeitunter- brechung | 1 h Lenkzeit |
Die Doppelwoche
In jeder Doppelwoche (2 Kalenderwochen) darf der Fahrer maximal 90 Stunden Lenkzeit leisten. Wenn also in einer Woche die Tageslenkzeit ausgeweitet wurde oder an sechs Tagen gefahren wurde muss in der Folgewoche diese Zeit weniger gelenkt werden.
Die Tagesruhezeit
Die normale Tagesruhezeit beträgt 11 Stunden am Stück und muss innerhalb von 24 Stunden nach einer Tages- oder Wochenruhezeit eingelegt worden sein
| 13 h Arbeitszeit | 11 h Tagesruhezeit | 13 h Arbeitszeit |
Zur Arbeitszeit, auch Schichtzeit genannt, gehören Lenkzeiten, Lenkzeitunterbrechungen, Be- und Entladezeiten und Bereitschaften. Tagesruhezeiten dürfen in stehenden Fahrzeugen verbracht werden. Drei mal zwischen zwei Wochenruhezeiten ist eine Verkürzung der Tagesruhezeit ohne Ausgleich zulässig. Die Tagesruhezeit darf bei der Verladung auf Fähren oder die Eisenbahn bis zu zwei mal, für maximal eine Stunde unterbrochen werden.
| 3h Tagesruhe | 0,5h Arbeitszeit | 4h Tagesruhe | 0,5h Arbeitszeit | 4h Tagesruhe |
Die Wochenruhezeit
Nach spätestens 6 Tageslenkzeiten ist eine Wochenruhezeit einzulegen. Die normale Wochenruhezeit beträgt 45 Stunden und kann aber auf 24 Stunden verkürzt werden. Bei einer Verkürzung muss die vorherige und folgende Wochenruhezeit mindestens 45 Stunden betragen. Die verkürzte Zeit muss zudem noch nachgeholt werden, so dass innerhalb der folgenden 4 Wochen eine Wochenruhezeit um die verkürzte Zeit verlängert werden muss.
