Papiere in der Seeschifffahrt

Januar 30th, 2010 | Tags: ,

Für das Schiff:

  • Schiffszertifikat: Urkunde über die Eintragung ins Schiffsregister
  • Klassenzertifikat: Einordnung des Schiffes durch eine Klassifikationsgesellschaft
  • Fahrtenerlaubnisschein von der See-BG
  • Ausrüstungssicherheitszeugnis
  • Genehmigungsurkunde für Seefunk
  • Tagebücher: Schiffs-, Maschinen-, Öl-, Funktagebuch

Für die Ladung:

  • Manifeste: Ladeliste
  • Konnossemente: Frachtbriefe
  • Verladescheine
  • Gefahrgutliste
  • Ggf. Desinfektionstest, Sprengstofferlaubnis

Für die Besatzung:

  • Musterrolle: Arbeitsverträge, Arbeitsbescheinigungen
  • Arbeitszeitnachweise
  • Seefahrtsbücher
  • Tagebücher: Kranken-, Gesundheits-, Betäubungsmittel-, Unfalltagebuch

Frachtpapiere:

  • Seaway Bill: Ist ein Frachtbrief ähnlich dem Konnossement, aber kein Wertpapier. Während das Konnossement das Gut auf der Fahrt begleitet oder per Post verschickt wird, kann man die Seaway Bill auch per DFÜ versenden. Damit ist diese wesentlich schneller beim Empfänger.
  • Parcel Receipt: Packschein für Kleinsendungen, die keine Handelsware sind (z.B. Messegüter). Diese werden im Locker (Verschlussraum) des Schiffs verstaut.
  • Mates Receipt: Empfangsbestätigung für die Übergabe des Gutes vom Befrachter an den Verfrachter. Kann vom Befrachter verlangt werden.
  • Master-/Ocean-BL: Konnossement über einen kompletten Container
  • NVOCC-BL: Konnossement eines Verfrachters der keine eigenen Schiffe besitzt.
  • House-BL: Vom Spediteur ausgestelltes Konnossement durch das der Exportseehafen nur nach ADSp haftet. Ist zwar als Wertpapier handelbar, aber nicht im realen Wert der Ware aufgrund der begrenzten Haftung.
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