Sammelgut, Stückgut – Beteiligte, Abrechnung, Papiere
Im Sammelgut- bzw. Stückgutverkehr werden kleine Sendungen, die für eine bestimmte Relation bestimmt sind zu einer Gesamtsendung zusammengestellt.
Beteiligte im Sammelgut
Urversender: Urversender sind die Kunden die dem Versandspediteur den Speditionsauftrag geben. Versandspediteur: Wird auch Erstspediteur genannt, er organisiert die Zusammenstellung der einzelnen Sendungen zu einer Sammelladung. Frachtführer: Wird vom Versandspediteur als ausführender Unternehmer für den Hauptlauf eingesetzt. Empfangsspediteur: Nimmt die Sammelladung des Versandspediteurs in Empfang und organisiert die Verteilung der Sendungen in seinem (Leit)gebiet. Empfänger: Ist der Endempfänger, für den die Ware bestimmt ist. Beilader: Er übergibt dem Versandspediteur Sendungen verschiedener Urversender, die von ihm besorgt worden sind. Da das Aufkommen nicht für eine eigene Sammelladungsrelation ausreicht, beauftragt er den Versandspediteur mit der Versendung. Briefspediteur: Ist häufig der Hausspediteur des Empfängers, der eingehende Sendungen nur von ihm annimmt. Er ist oftmals Vertragspartner des Beiladers.
Abrechnung zwischen den Beteiligten
Versender – Versandspediteur => Haus-Haus-Entgelt Versandspediteur – Frachtführer => Abrechnung nach Vereinbarung (Frachtvertrag) Versandspediteur – Empfangsspediteur => Rückrechnung Beilader – Versandspediteur => Beiladersatz
Vorteile des Sammelgutverkehrs
Für Versender:
- Einsparung von Versandkosten im Vergleich zur Einzelbeförderung
- Planungssicherheit durch feste Relationen
- Verpackungskostenersparnis
Für Versandspediteur
- Frachtkostenvorteil durch die Ladungsfracht
- hohe Kapazitätsauslastung
- besseres Serviceangebot
Papiere im Sammelgutverkehr
Speditionsauftrag – Beweis über den Vertragsabschluss zwischen Versender und Versandspediteur. Als Speditionsauftragsformular können auch Lieferscheine verwendet werden. Er dient zudem auch als Übernahme- bzw. Ablieferquittung, als Begleitpapier und als Abrechnungsgrundlage. Abholschein – Beweis über den Vertragsabschluss zwischen Versandspediteur und Abholunternehmer. Frachtbrief – Beweis über den Vertragsabschluss zwischen Versandspediteur und Frachtführer für den Hauptlauf. Er dient zudem auch als Übernahme- bzw. Ablieferquittung, als Begleitpapier und als Abrechnungsgrundlage. Bordero – Beweis über den Vertragsabschluss zwischen Versandspediteur und Empfangsspediteur. Es dient zur Übergabe der Sendungsdaten, zudem auch als Übernahme- bzw. Ablieferquittung, als Begleitpapier, als Inkassoanweisung und als Abrechnungsgrundlage. Rollkarte – Beweis über den Vertragsabschluss zwischen Empfangsspediteur und Zustellunternehmer. Er dient zudem auch als Übernahme- bzw. Ablieferquittung, als Begleitpapier und als Abrechnungsgrundlage.
