Stückgutfrachtvertrag in der Seeschifffahrt
Januar 30th, 2010
| Tags: Seerecht, Seeschifffahrt
Der Befrachter (Unternehmer, Spediteur) schließt mit dem Verfrachter (Reederei) einen Frachtvertrag ab. Dieser ist ein Konsensualvertrag, der keiner Schriftform bedarf aber meist schriftlich fixiert wird. Meist mit Konnossement als Frachtbrief, dann ist die Schriftform zwingend.
Pflichten des Verfrachters:
- Seetüchtigkeit, Ladetüchtigkeit und Reisetüchtigkeit des Schiffes
- Verantwortung für die Ladung von der Annahme bis zur Übergabe des Gutes
- Die Ladung ordnungsgemäß und zeitgerecht am Löschhafen dem Empfänger zu übergeben
Pflichten des Befrachters
- Verpacken und Kennzeichnen des Gutes
- Die Ware dem Verfrachter übergeben
- Zahlung des Beförderungsentgeltes
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