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	<title>Ausbildung Kaufmann &#187; Ausbildungsplatz</title>
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	<description>Von Bank über Einzelhandel bis Spedition</description>
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		<title>Rechte, Pflichten und Voraussetzungen des Ausbildungsverhältnisses</title>
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		<pubDate>Mon, 01 Nov 2010 11:20:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Lars</dc:creator>
				<category><![CDATA[Lernfeld 01]]></category>
		<category><![CDATA[Ausbildungsplatz]]></category>
		<category><![CDATA[Ausbildungsvertrag]]></category>

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		<description><![CDATA[Voraussetzungen für eine Ausbildung: Das Unternehmen: - es muss eine angemessene Anzahl von Mitarbeitern im Unternehmen angestellt sein - Art und Umfang der Einrichtung muss dem Ausbildungszweck entsprechen Der Ausbilder: - fachliche Eignung: Der Ausbilder muss einen Ausbilderschein haben. - persönliche Eignung: Dem Ausbilder dürfen keine Verstöße gegen das BBiG nachgewiesen worden sein und ihm [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h4>Voraussetzungen für eine Ausbildung:</h4>
<p>Das Unternehmen:<br />
- es muss eine angemessene Anzahl von Mitarbeitern im Unternehmen angestellt sein<br />
- Art und Umfang der Einrichtung muss dem Ausbildungszweck entsprechen</p>
<p>Der Ausbilder:<br />
- fachliche Eignung: Der Ausbilder muss einen Ausbilderschein haben.<br />
- persönliche Eignung: Dem Ausbilder dürfen keine Verstöße gegen das BBiG nachgewiesen worden sein und ihm darf kein Beschäftigungsverbot für Kinder und Jugendliche auferlegt worden sein.</p>
<h4>Rechte des Auszubildenden = Pflichten des Ausbildenden</h4>
<p>- Zahlung der Ausbildungsvergütung: Diese muss dem Alter und der Vorbildung des Auszubildenden angemessen sein, mindestens jährlich steigen und spätestens am letzten Arbeitstag des Monats an den Auszubildenden gezahlt werden (BBiG §17 und §18).<br />
- Dem Auszubildenden sind alle nötigen Arbeitsmittel durch den Ausbildenden zur Verfügung zu stellen<br />
- Dem Auszubildenden sind alle nötigen berufsspezifischen Kenntnisse und Fähigkeiten durch den Ausbildenden zu vermitteln<br />
- Der Auszubildende hat Recht auf den im Ausbildungsvertrag vereinbarten Urlaub<br />
- Der Auszubildende hat Recht auf eine Probezeit von mindestens einem, maximal 4 Monaten<br />
- Der Ausbildenden hat die Pflicht den Auszubildenden für die Berufsschule frei zu stellen<br />
- Der Ausbildenden hat die Pflicht den Auszubildenden für die Zwischen- und Abschlussprüfungen frei zu stellen<br />
- Der Ausbildenden hat die Pflicht dem Auszubildenden nach seiner Ausbildung unaufgefordert ein einfaches Arbeitszeugnis auszustellen, auf Verlangen des Auszubildenden muss er diesem ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ausstellen, das eine Beurteilung seiner Leistung enthält.<br />
- Der Ausbildenden hat die Pflicht das Ausbildungsnachweisheft des Auszubildenden zu kontrollieren und zu unterschreiben.</p>
<h4>Pflichten des Auszubildenden</h4>
<p>- Sorgfaltspflicht: Der Auszubildende ist verpflichtet seine Aufgaben sorgfältig zu erledigen und mit dem ihm zur Verfügung gestellten Arbeitsmitteln sorgfältig umzugehen.<br />
- Lernpflicht: Der Auszubildende ist verpflichtet die ihm Vermittelten Kenntnisse und Fähigkeiten aufzunehmen und anzuwenden<br />
- Schulpflicht: Der Auszubildende ist verpflichtet am Berufsschulunterricht teilzunehmen.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Der Ausbildungsvertrag und das duale System der Berufsausbildung</title>
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		<pubDate>Mon, 01 Nov 2010 10:34:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Lars</dc:creator>
				<category><![CDATA[Lernfeld 01]]></category>
		<category><![CDATA[Ausbildungsplatz]]></category>
		<category><![CDATA[Ausbildungsvertrag]]></category>
		<category><![CDATA[duales System]]></category>

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		<description><![CDATA[In Deutschland findet bei der Berufsausbildung das duale System Anwendung, in dem sich die Ausbildung in 2 Teile gliedert. Der praktische Teil wird in einem Unternehmen, dem Ausbildungsbetrieb, vermittelt und der theoretische Teil in der Berufsschule. Der Ausbildungsbetrieb: - wird auch Ausbildender genannt und übernimmt den praktischen Teil der Ausbildung - der Ausbilder ist die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In Deutschland findet bei der Berufsausbildung das duale System Anwendung, in dem sich die Ausbildung in 2 Teile gliedert. Der praktische Teil wird in einem Unternehmen, dem Ausbildungsbetrieb, vermittelt und der theoretische Teil in der Berufsschule. </p>
<h4>Der Ausbildungsbetrieb:</h4>
<p>- wird auch Ausbildender genannt und übernimmt den praktischen Teil der Ausbildung<br />
- der Ausbilder ist die Person, die dem Auszubildenden in der Berufsausbildung die Fähigkeiten vermitteln soll<br />
- in der Ausbildungsordnung stehen unter Anderem die Ziele der Ausbildung, die Dauer, die staatliche Anerkennung und die Prüfungsmodalitäten<br />
- im Ausbildungsrahmenplan findet man die zeitliche und sachliche Gliederung der Ausbildung<br />
- der betriebliche Ausbildungsplan leitet sich aus dem Ausbildungsrahmenplan ab und gliedert die Ausbildung des Azubis sowohl zeitlich als auch sachlich angepasst ans Unternehmen. Der betriebliche Ausbildungsplan wird bei der IHK geprüft und hinterlegt.</p>
<h4>Die Berufsschule:</h4>
<p>- die Berufsschule übernimmt den theoretischen Teil der Ausbildung<br />
- die Lehrer schulen die Auszubildenden nach einem Lehrplan, der pro Bundesland einheitlich ist und von einem bundesweit einheitlichen Lehrplan abgeleitet wird.</p>
<h4>Der Ausbildungsvertrag:</h4>
<p>Der Ausbildungsvertrag ist ein Konsensualvertrag und bedarf daher der Willenserklärung beider Parteien. Zudem ist die Schriftform zwingend vorgeschrieben und daher auch die Unterschrift beider Beteiligten. Bei Auszubildenden unter 18 ist zudem noch die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters nötig. Die unterzeichnete Schriftform des Ausbildungsvertrages muss spätestens zum Beginn der Ausbildung vorliegen. Der Ausbildungsvertrag muss von der IHK geprüft werden und muss mindestens folgende neun Punkte enthalten:</p>
<ol>
<li>Dauer und Beginn des Ausbildungsverhältnisses</li>
<li>regelmäßige tägliche Arbeitszeit</li>
<li>Probezeit</li>
<li>Urlaub</li>
<li>Vergütung</li>
<li>Kündigungsfristen und Kündigungsmodalitäten</li>
<li>weiterführende Ausbildungseinrichtungen / Ausbildungsstätten</li>
<li>Ausbildungsberuf / Ausbildungsstätte</li>
<li>Wenn es einen Tarifvertrag gibt muss ein Hinweis auf diesen im Ausbildungsvertrag stehen</li>
</ol>
<p>Selbstverständlich kann der Ausbildungsvertrag auch mehr Punkte als die 9 oben genannten enthalten.</p>
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		<title>150.000 freie Ausbildungsplätze, 240.000 Bewerber</title>
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		<pubDate>Mon, 25 May 2009 19:30:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Lars</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Ausbildung]]></category>
		<category><![CDATA[Ausbildungsplatz]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Bundesagentur für Arbeit meldet noch 150.000 freie Ausbildungsstellen, dem entgegen stehen noch 250.000 Jugendliche und junge Erwachsene die noch nach einem Ausbildungplatz suchen. Das vorher prognostizierte Ausbildungsloch von 15 % scheint sich nicht zu bewahrheiten. Vielmehr versuchen Firmen sich nun doch noch Fachkräfte für die Zeit nach der Wirtschaftskrise zu sichern. So rechnet die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Bundesagentur für Arbeit meldet noch 150.000 freie Ausbildungsstellen, dem entgegen stehen noch 250.000 Jugendliche und junge Erwachsene die noch nach einem <strong>Ausbildungplatz</strong> suchen. Das vorher prognostizierte Ausbildungsloch von 15 % scheint sich nicht zu bewahrheiten. Vielmehr versuchen Firmen sich nun doch noch Fachkräfte für die Zeit nach der <strong>Wirtschaftskrise</strong> zu sichern. So rechnet die Bundesagentur für Arbeit noch mit weiteren Stellen bis zum Ende des Vermittlungsjahres im September 2009. Schon zum jetzigen Zeitpunkt ist die Lücke im Ausbildungsmarkt kleiner als noch 2007. Dass das Jahr 2008 nicht getoppt wird, ist in der derzeitigen Situation vieler Unternehmen sicherlich klar. Dennoch verspürt man mittlerweile wieder ein kleines &#8220;Yes we can&#8221; auf dem Markt. Die entgültigen Zahlen wird die <strong>Bundesagentur für Arbeit</strong> im Oktober veröfffentlichen.</p>
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