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	<title>Ausbildung Kaufmann &#187; Flaggen</title>
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	<description>Von Bank über Einzelhandel bis Spedition</description>
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		<title>Schiffsflaggen und Schiffsregister</title>
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		<pubDate>Sun, 31 Jan 2010 10:52:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Lars</dc:creator>
				<category><![CDATA[Lernfeld 10]]></category>
		<category><![CDATA[Flaggen]]></category>
		<category><![CDATA[Seerecht]]></category>
		<category><![CDATA[Seeschifffahrt]]></category>

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		<description><![CDATA[Seeschiffe müssen in das Schiffsregister des Heimatlands eingetragen werden. Darauf hin wird ein Schiffszertifikat ausgestellt, das zur Führung der Nationalflagge berechtigt. Das Flaggen- und Schiffrecht wird durch gesetzliche Bestimmungen des jeweiligen Staates geregelt. In Deutschland gilt das Flaggenrechtsgesetz. Ausflaggung: Schiffe vieler Reedereien fahren nicht unter der Flagge des Heimatlandes, sondern unter fremder Flagge. Dies sind [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Seeschiffe müssen in das Schiffsregister des Heimatlands eingetragen werden. Darauf hin wird ein Schiffszertifikat ausgestellt, das zur Führung der Nationalflagge berechtigt. Das Flaggen- und Schiffrecht wird durch gesetzliche Bestimmungen des jeweiligen Staates geregelt. In Deutschland gilt das Flaggenrechtsgesetz.</p>
<h4>Ausflaggung:</h4>
<p>Schiffe vieler Reedereien fahren nicht unter der Flagge des Heimatlandes, sondern unter fremder Flagge. Dies sind meist Billigflaggen. Diese Flaggen bieten den Reedereien Vorteile hinsichtlich der Schifffahrtsabgaben, Besatzungsstärke, Steuerabgaben und Entlohnung der Besatzung. Beispiele für Billigflaggen sine Liberia, Zypern oder die Bahamas. </p>
<h4>Schiffsregister</h4>
<p>Das Schiffsregister gibt Auskunft über:</p>
<ul>
<li>Das Schiff: Bauart, Stapellauf, Vermessung</li>
<li>Die Eigentümer, Rechte anderer Personen an dem Schiff und Schiffshypotheken</li>
</ul>
<p><strong>Offenes Schiffsregister</strong></p>
<ul>
<li>Der Flaggenstaat registriert jedes Schiff ohne Ansehen des Heimatlandes oder des Firmensitzes.</li>
</ul>
<p><strong>Geschlossenes Schiffsregister</strong></p>
<ul>
<li>Nur Schiffe deren Eigentümer im Flaggenstaat einen Geschäftssitz haben werden registriert.</li>
</ul>
<p><strong>Internationale Schiffsregister (Zweitregister)</strong><br />
Neben dem Erstregister wurde in einigen europäischen Ländern (Norwegen, Dänemark, Spanien, Finnland und Deutschland (1989)) noch ein Zweitregister geschaffen. Das Ziel ist es ausgeflaggte Schiffe wieder in die Verfügungsgewalt des ursprünglichen Flaggenstaates zu bringen. </p>
<p>1989 wurde in Deutschland ein internationales Schiffsregister eingerichtet in dem die Entlohnungsbedingungen für die Seeleute gelockert wurden. So dürfen ausländische Seeleute nach den Richtlinien des eigenen Heimatlandes entlohnt werden.</p>
<h4>Flaggengebundenheit, Flaggenprotektionismus, Flaggendiskriminierung</h4>
<p>Flaggengebundenheit heißt, dass der Staat vorschreibt, dass alle für ihn bestimmten Güter nur mit Schiffen transportiert werden dürfen die seine Flagge führen. Diese eindeutige Bevorzugung der eigenen Flagge nennt man Flaggenprotektionismus und daraus ergibt sich eine Benachteiligung der anderen Flaggen, Flaggendiskriminierung genannt.</p>
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