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	<title>Ausbildung Kaufmann &#187; Gesetze</title>
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	<description>Von Bank über Einzelhandel bis Spedition</description>
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		<title>GükG &#8211; Das Güterkraftverkehrsgesetz</title>
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		<pubDate>Sun, 21 Jun 2009 19:24:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Lars</dc:creator>
				<category><![CDATA[Lernfeld 04]]></category>
		<category><![CDATA[Gesetze]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Güterkraftverkehrsgesetz gilt für den gewerblichen Güterkraftverkehr mit Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 3,5 t inklusive Anhänger. Das GükG schreibt zum einen den Erwerb einer Erlaubnis und zum anderen die Eindeckung einer Güterschadenshaftpflicht-Versicherung vor. Die Erlaubnis kann bei der oberen Verkehrsbehörde der jeweiligen Region beantragt werden (meist das Landratsamt). Sie wird bei der Erstausstellung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Güterkraftverkehrsgesetz gilt für den gewerblichen Güterkraftverkehr mit Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 3,5 t inklusive Anhänger. Das GükG schreibt zum einen den Erwerb einer Erlaubnis und zum anderen die Eindeckung einer Güterschadenshaftpflicht-Versicherung vor. Die Erlaubnis kann bei der oberen Verkehrsbehörde der jeweiligen Region beantragt werden (meist das Landratsamt). Sie wird bei der Erstausstellung für 5 Jahre erteilt und muss dann verlängert werden. Die Wiedererteilung der Erlaubnis gilt dann auf unbegrenzte Zeit. Für diese Erlaubnis muss der Unternehmer drei Voraussetzungen erfüllen.</p>
<h4>Zuverlässigkeit der Person</h4>
<ul>
<li>Der Unternehmer darf keine erheblichen Vorstrafen haben oder wiederholte Verstöße gegen Verkehrsvorschriften, Steuergesetze, Umweltschutzvorschriften bzw. das GükG begangen haben.</li>
<li>Er darf keine Außenstände bei der KfZ-Haftpflicht oder der Güterschadenshaftpflicht haben</li>
<li>Ihm dürfen keinerlei Vergehen im Bereich der Sozialvorschriften oder der Lenk- und Ruhezeiten angelastet werden</li>
</ul>
<h4>Fachliche Eignung</h4>
<p>Der Unternehmer muss fachlich für seine spätere Tätigkeit geeignet sein. Dazu kann er verschiedene Nachweise erbringen:</p>
<ul>
<li>Ausbildung als Kaufmann für Spedition- und Logistikdienstleistung, Speditionskaufmann oder ein höherwertiger Abschluss </li>
<li>Fachkundeprüfung bei der IHK in oben genannten Berufen</li>
<li>5 Jahre Tätigkeit in einer leitenden Position in einer Spedition oder einem Logistikunternehmen</li>
</ul>
<h4>Finanzielle Leistungsfähigkeit</h4>
<ul>
<li>Für das erste Fahrzeug muss der Unternehmer 9.000,00€ Kapital vorweisen können</li>
<li>Für jedes weitere Fahrzeug muss der Unternehmer 5.000,00€ Kapital vorweisen können</li>
<li>Anhänger und Auflieger zählen jeweils als eigenständiges Fahrzeug, So brauch der Unternehmer am Anfang 14.000,00€ für einen kompletten Zug</li>
</ul>
<h4>Mitzuführende Papiere nach dem GükG</h4>
<p>Folgende Papiere sind vom Fahrer auf jeder Fahrt mitzuführen:</p>
<ul>
<li>Personalausweis</li>
<li>Führerschein</li>
<li>Fahrzeugschein</li>
<li>Anhängerschein</li>
<li>EG-Kontrollgerät-Schaublätter der laufenden Woche und Kopien der letzten Woche</li>
<li>Bestätigung über arbeitsfreie Tage</li>
<li>Erlaubnis/EU-Lizenz</li>
<li>Nachweis über Güterschadenshaftpflichtversicherung</li>
<li>Beförderungs- und Begleitpapiere</li>
<li>Maut-Nachweis</li>
<li>Fahrpersonal aus Drittstaaten benötig zusätzlich eine Arbeitsgenehmigung</li>
</ul>
<h4>Ausschluss vom GükG</h4>
<ul>
<li>nichterwerbsmäßige Beförderung durch Vereine zum eigenen Zweck</li>
<li>Beförderungen durch Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts im Rahmen ihrer öffentlichen Aufgaben</li>
<li>Beförderung einzelner beschädigter Fahrzeuge</li>
<li>Beförderungen in Notfällen</li>
<li>Beförderungen von Milch von den Höfen zur Molkerei</li>
<li>Werkverkehr</li>
</ul>
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		<title>Gesetze des Straßenverkehrs</title>
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		<pubDate>Sun, 21 Jun 2009 16:24:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Lars</dc:creator>
				<category><![CDATA[Lernfeld 04]]></category>
		<category><![CDATA[Gesetze]]></category>
		<category><![CDATA[Straßenverkehr]]></category>

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		<description><![CDATA[Im Bereich Spedition- und Logistikdienstleistung spielen die Gesetze des Straßenverkehrs eine besondere Rolle, deshalb sind hier die wichtigsten zusammengefasst. StVG &#8211; Straßenverkehrsgesetz Im StVG stehen die Voraussetzungen zur Benutzung von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen, unter anderem: Regeln zur Zulassung eines Kraftfahrzeuges Regeln zur Erteilung einer Fahrerlaubnis Regeln zur Haftpflicht Straf- und Bußgeldvorschriften StVO &#8211; Straßenverkehrsordnung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Im Bereich Spedition- und Logistikdienstleistung spielen die Gesetze des Straßenverkehrs eine besondere Rolle, deshalb sind hier die wichtigsten zusammengefasst. </p>
<h4>StVG &#8211; Straßenverkehrsgesetz</h4>
<p>Im StVG stehen die Voraussetzungen zur Benutzung von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen, unter anderem:</p>
<ul>
<li>Regeln zur Zulassung eines Kraftfahrzeuges</li>
<li>Regeln zur Erteilung einer Fahrerlaubnis</li>
<li>Regeln zur Haftpflicht</li>
<li>Straf- und Bußgeldvorschriften</li>
</ul>
<h4>StVO &#8211; Straßenverkehrsordnung</h4>
<p>In der StVO sind die Grundregeln des Straßenverkehrs festgelegt, unter anderem:</p>
<ul>
<li>allgemeine Verkehrsregeln</li>
<li>Verkehrszeichen und deren Bedeutung</li>
<li>Vorschriften zu Höchstgeschwindigkeiten</li>
</ul>
<h4>Sonn und Feiertagsfahrverbot</h4>
<p>Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 7,5 t dürfen Sonn- und Feiertags von 00:00 &#8211; 22:00 Uhr nicht auf öffentlichen Straßen der Bundesrepublik Deutschland fahren</p>
<p><strong>Ausnahmen:</strong></p>
<ul>
<li>Lieferungen mit Frischmilch, Frischfleisch und Frischfisch und damit zusammenhängende Leerfahrten</li>
<li>Abfahrten zum kombinierten Verkehr im Umkreis von 200km zu Bahnhöfen und 150 km zu Häfen</li>
</ul>
<h4>StVZO &#8211; Straßenverkehrszulassungsordnung</h4>
<p>In der StVZO sind Regeln festgeschrieben wie ein Fahrzeug beschaffen sein muss um am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen, unter anderem:</p>
<ul>
<li>Bau- und Betriebsvorschriften</li>
<li>Abmessungen von Fahrzeugen und Zügen</li>
<li>Achslast und Gesamtgewicht</li>
<li>Sitze, Sicherheitsgurte, Rückhaltesysteme, Rückhalteeinrichtungen</li>
</ul>
<h4>Ferienreiseverordnung</h4>
<p>In der Ferienreiseverordnung werden jedes Jahr aufs neue, die in der Sommerferienzeit auch Samstags gesperrten Autobahnen bekannt gegeben. Während dieser Ferienzeit, meist vom 01.07. &#8211; 31.08., dürfen verschiedene Autobahnen von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 7,5 t am Samstag zwischen 7 Uhr und 20 Uhr nicht befahren werden.</p>
<p><strong>Ausnahmen:</strong></p>
<ul>
<li>Lieferungen mit Frischmilch, Frischfleisch und Frischfisch und damit zusammenhängende Leerfahrten</li>
<li>Abfahrten zum kombinierten Verkehr im Umkreis von 200km zu Bahnhöfen und 150 km zu Häfen</li>
</ul>
<h4>Autobahnmautgesetz</h4>
<p>Legt die Mautgebühren für die Benutzung von Autobahnen fest. Mautpflichtig sind Kraftfahrzeuge ab 7,5 t Gesamtgewicht. Die Höhe der Maut richtet sich nach der zurückgelegten Strecke, der Anzahl der Achsen und der Emissionsklasse des LKW.</p>
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