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	<title>Ausbildung Kaufmann &#187; Seerecht</title>
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	<description>Von Bank über Einzelhandel bis Spedition</description>
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		<title>Rechtsgrundlagen und Haftung in der Seeschifffahrt</title>
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		<pubDate>Fri, 05 Feb 2010 16:29:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Lars</dc:creator>
				<category><![CDATA[Lernfeld 10]]></category>
		<category><![CDATA[Haftung]]></category>
		<category><![CDATA[Seerecht]]></category>
		<category><![CDATA[Seeschifffahrt]]></category>

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		<description><![CDATA[Rechtsgrundlagen 1924 ratifizierte die BRD die Haager Regeln, in denen unter anderem einheitliche Richtlinien für Konnossemente festgelegt wurden. 1977 entstand das Ergänzungsprotokoll Visby Rules, in dem unter anderem die Haftung modifiziert wurde. Die BRD hat die modifizierte Haftung ins HGB eingearbeitet ohne die Visby Rules selber zu ratifizieren. Haftung: Grundsatz: vermutete Verschuldenshaftung von der Übernahme [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h4>Rechtsgrundlagen</h4>
<p>1924 ratifizierte die BRD die Haager Regeln, in denen unter anderem einheitliche Richtlinien für Konnossemente festgelegt wurden. 1977 entstand das Ergänzungsprotokoll Visby Rules, in dem unter anderem die Haftung modifiziert wurde. Die BRD hat die modifizierte Haftung ins HGB eingearbeitet ohne die Visby Rules selber zu ratifizieren.</p>
<h4>Haftung:</h4>
<p>Grundsatz: vermutete Verschuldenshaftung von der Übernahme bis zur Übergabe des Gutes<br />
Haftung für: See- und Ladetüchtigkeit des Schiffes, fürsorgliche Behandlung der Güter<br />
Haftungsausschlüsse:</p>
<ul>
<li>Schäden aus Gefahren oder Unfällen auf See</li>
<li>Schäden aus kriegerischen Ereignissen, Unruhen, Handlungen öffentlicher Feinde, hoheitlichen Verfügungen oder Quarantänebestimmmungen</li>
<li>Schäden aus gerichtlicher Beschlagnahme</li>
</ul>
<p>Haftungshöchstgrenzen:<br />
666.67 SZR/Packstück (kleinste dokumentierte Einheit) oder 2 SZR/kg je nachdem was höher ist. Ist ein Warenwert auf dem Konnossement deklariert so entfallen die Haftungshöchstgrenzen.<br />
Rügefristen:</p>
<ul>
<li>ersichtliche Schäden müssen sofort angezeigt werden und dem Reeder ggü. muss schriftlich ein Vorbehalt erklärt werden</li>
<li>verdeckte Schäden müssen in oben genannter Weise nach spätestens 3 Tagen angezeigt werden</li>
<ul>
Verjährung: ein Jahr nach Ablieferung</p>
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		<title>Havarei &#8211; kleine, besondere, große</title>
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		<pubDate>Fri, 05 Feb 2010 14:47:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Lars</dc:creator>
				<category><![CDATA[Lernfeld 10]]></category>
		<category><![CDATA[Seerecht]]></category>
		<category><![CDATA[Seeschifffahrt]]></category>

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		<description><![CDATA[In der Seeschifffahrt unterscheidet man drei Havareien, die kleine, die besondere und die große Havarei. Die kleine Havarei Sie bezeichnet alle gewöhnlichen und ungewöhnlichen Kosten der Seeschifffahrt, die während eines Transportes anfallen. Hiezu zählen Lotsengeld, Hafengeld, Leuchtfeuergeld, Schlepplohn, Quarantänegelder, Ausreisekosten und ähnliches. Die Kosten der kleinen Havarei trägt alleine der Verfrachter. Die besondere Havarei Sie [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In der Seeschifffahrt unterscheidet man drei Havareien, die kleine, die besondere und die große Havarei.</p>
<h4>Die kleine Havarei</h4>
<p>Sie bezeichnet alle gewöhnlichen und ungewöhnlichen Kosten der Seeschifffahrt, die während eines Transportes anfallen. Hiezu zählen Lotsengeld, Hafengeld, Leuchtfeuergeld, Schlepplohn, Quarantänegelder, Ausreisekosten und ähnliches. Die Kosten der kleinen Havarei trägt alleine der Verfrachter.</p>
<h4>Die besondere Havarei</h4>
<p>Sie bezeichnet alle Schäden die das Schiff oder die Ladung durch ein ungewöhnliches Ereignis (z.B. Unfall, Strandung, Kollision) erleiden. Die Schäden am Schiff trägt hier der Eigentümer und die Schäden an der Ladung trägt der Eigentümer selbiger.</p>
<h4>Die große Havarei / gemeinschaftliche Havarei</h4>
<p>Vorraussetzung: </p>
<ul>
<li>Schiff und Ladung müssen sich in gemeinschaftlicher, gegenwärtiger und erheblicher Gefahr befinden</li>
<li>Die Schiffsführung muss außergewöhnliche aber vernünftige Maßnahmen ergreifen um die dohende Gefahr abzuwenden oder zu deren Auswirkungen zu mindern</li>
<li>Schiff und Ladung müssen mindestens teilweise gerettet werden</li>
</ul>
<p>Ablauf nach der großen Havarei:</p>
<ul>
<li>Die große Havarei muss im Schiffstagebuch eingetragen werden</li>
<li>Es muss eine Verklärung (Unfallbereicht) erstellt werden</li>
<li>Die Verklärung und die Schiffstagebücher müssen den Dispacheuren, vereidigte unabhängige Sachverständige und amtliche Gutachter, übergeben werden</li>
<li>Die Dispacheure erstellen eine Dispache, eine Aufstellung aller Kosten aus der Havarei und Verteilungsplan</li>
</ul>
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		<title>Das Konnossement</title>
		<link>http://www.ausbildung-kaufmann.de/das-konnossement/</link>
		<comments>http://www.ausbildung-kaufmann.de/das-konnossement/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 05 Feb 2010 14:02:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Lars</dc:creator>
				<category><![CDATA[Lernfeld 10]]></category>
		<category><![CDATA[Seefrachtvertrag]]></category>
		<category><![CDATA[Seerecht]]></category>
		<category><![CDATA[Seeschifffahrt]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Konnossement wird auch Seeladeschein genannt und ist ein Schiffsfrachtbrief. Zudem ist das Konnossement ein Wertpapier bzw. eine Besitzurkunde die anstatt der Ware gehandelt, beliehen und verpfändet werden kann. Bei der Übergabe der Ware wird das Konnossement vom Empfänger unterschrieben und dient so als Ablieferquittung. Weg des Konnossements von der Erstellung bis zur Ablieferung Der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Konnossement wird auch Seeladeschein genannt und ist ein Schiffsfrachtbrief. Zudem ist das Konnossement ein Wertpapier bzw. eine Besitzurkunde die anstatt der Ware gehandelt, beliehen und verpfändet werden kann. Bei der Übergabe der Ware wird das Konnossement vom Empfänger unterschrieben und dient so als Ablieferquittung. </p>
<h4>Weg des Konnossements von der Erstellung bis zur Ablieferung</h4>
<p>Der Ablader kann vom Verfrachter die Ausstellung eines Konnossements verlangen. Dazu macht der Ablader es auf. Aufmachen des Konnossements heißt, dass der Ablader einen Vordruck mit den Daten der Sendung ausfüllt und das dem Verfrachter übergibt. Der Verfachter prüft die Angaben dann bei der Verladung. Wenn dort alles stimmig ist stellt der Verfrachter das Konnossement aus. Im Überseeverkehr gibt es drei Ausfertigungen und bei Verkehren innerhalb Europas zwei. Bis zur Ablieferung kann das Konnossement als Wertpapier, stellvertretend für die Ware, gehandelt werden. Bei der Ablieferung unterschreibt der Empfänger das Konnossement so bestätigt er die Übernahme der Güter und durch die kassatorische Klausel werden alle anderen Originale des Konnossements entwertet. </p>
<h4>Konnossementsarten</h4>
<p>Unterscheidung nach Umfahg der Übertragung</p>
<ul>
<li>Orderkonnossement: Anstatt dem Namen steht im Feld Empfänger die Klausel &#8220;an Order&#8221; oder der Namen mit dem Zusatz &#8220;oder dessen Order&#8221;. Das Orderkonnossement wird durch Indossament übertragen</li>
<li>Namenskonnossement: Der Empfänger ist ohne Zusätze namentlich genannt. Das Namenskonossement ist nur durch Zession übertragbar.</li>
</ul>
<p>Unterscheidung nach Zeitpunkt der Übertragung</p>
<ul>
<li>Bordkonnossement: Durch Stempel und Unterschrift wird dokumentiert, dass die Ware an Bord des Schifffes sind und zum Bestimmungshafen transportiert werden.</li>
<li>Übernahmekonnossement: Die Güter wurden von der Reederei übernommen, sie werden nach Ankunft des Seeschiffes an Bord verladen.</li>
</ul>
<p>Unterscheidung nach Beschaffenheit der Ware</p>
<ul>
<li>Reines Konnossement: Bestätigt, dass die Ware vollständig und unbeschädigt übernommen wurde</li>
<li>Unreines Konnossement: enthält Vermerke von der Schnittstellenkontrolle, wie z.B. Beschädigungen</li>
</ul>
<p>Unterscheidung nach Art der Transportstrecke</p>
<ul>
<li>Durchkonnossement: Für die geasamte Beförderungsstrecke wird trotz evtl. mehrerer Verfrachter nur ein Konnossement ausgestellt</li>
<li>Konnossement für den kombinierten Verkehr: Das Konnossement wird nur für den Teil der Strecke ausgestellt, der Mit dem Seeschiff überquert wird.</li>
</ul>
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		</item>
		<item>
		<title>Schiffsflaggen und Schiffsregister</title>
		<link>http://www.ausbildung-kaufmann.de/schiffsflaggen-und-schiffsregister/</link>
		<comments>http://www.ausbildung-kaufmann.de/schiffsflaggen-und-schiffsregister/#comments</comments>
		<pubDate>Sun, 31 Jan 2010 10:52:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Lars</dc:creator>
				<category><![CDATA[Lernfeld 10]]></category>
		<category><![CDATA[Flaggen]]></category>
		<category><![CDATA[Seerecht]]></category>
		<category><![CDATA[Seeschifffahrt]]></category>

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		<description><![CDATA[Seeschiffe müssen in das Schiffsregister des Heimatlands eingetragen werden. Darauf hin wird ein Schiffszertifikat ausgestellt, das zur Führung der Nationalflagge berechtigt. Das Flaggen- und Schiffrecht wird durch gesetzliche Bestimmungen des jeweiligen Staates geregelt. In Deutschland gilt das Flaggenrechtsgesetz. Ausflaggung: Schiffe vieler Reedereien fahren nicht unter der Flagge des Heimatlandes, sondern unter fremder Flagge. Dies sind [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Seeschiffe müssen in das Schiffsregister des Heimatlands eingetragen werden. Darauf hin wird ein Schiffszertifikat ausgestellt, das zur Führung der Nationalflagge berechtigt. Das Flaggen- und Schiffrecht wird durch gesetzliche Bestimmungen des jeweiligen Staates geregelt. In Deutschland gilt das Flaggenrechtsgesetz.</p>
<h4>Ausflaggung:</h4>
<p>Schiffe vieler Reedereien fahren nicht unter der Flagge des Heimatlandes, sondern unter fremder Flagge. Dies sind meist Billigflaggen. Diese Flaggen bieten den Reedereien Vorteile hinsichtlich der Schifffahrtsabgaben, Besatzungsstärke, Steuerabgaben und Entlohnung der Besatzung. Beispiele für Billigflaggen sine Liberia, Zypern oder die Bahamas. </p>
<h4>Schiffsregister</h4>
<p>Das Schiffsregister gibt Auskunft über:</p>
<ul>
<li>Das Schiff: Bauart, Stapellauf, Vermessung</li>
<li>Die Eigentümer, Rechte anderer Personen an dem Schiff und Schiffshypotheken</li>
</ul>
<p><strong>Offenes Schiffsregister</strong></p>
<ul>
<li>Der Flaggenstaat registriert jedes Schiff ohne Ansehen des Heimatlandes oder des Firmensitzes.</li>
</ul>
<p><strong>Geschlossenes Schiffsregister</strong></p>
<ul>
<li>Nur Schiffe deren Eigentümer im Flaggenstaat einen Geschäftssitz haben werden registriert.</li>
</ul>
<p><strong>Internationale Schiffsregister (Zweitregister)</strong><br />
Neben dem Erstregister wurde in einigen europäischen Ländern (Norwegen, Dänemark, Spanien, Finnland und Deutschland (1989)) noch ein Zweitregister geschaffen. Das Ziel ist es ausgeflaggte Schiffe wieder in die Verfügungsgewalt des ursprünglichen Flaggenstaates zu bringen. </p>
<p>1989 wurde in Deutschland ein internationales Schiffsregister eingerichtet in dem die Entlohnungsbedingungen für die Seeleute gelockert wurden. So dürfen ausländische Seeleute nach den Richtlinien des eigenen Heimatlandes entlohnt werden.</p>
<h4>Flaggengebundenheit, Flaggenprotektionismus, Flaggendiskriminierung</h4>
<p>Flaggengebundenheit heißt, dass der Staat vorschreibt, dass alle für ihn bestimmten Güter nur mit Schiffen transportiert werden dürfen die seine Flagge führen. Diese eindeutige Bevorzugung der eigenen Flagge nennt man Flaggenprotektionismus und daraus ergibt sich eine Benachteiligung der anderen Flaggen, Flaggendiskriminierung genannt.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Papiere in der Seeschifffahrt</title>
		<link>http://www.ausbildung-kaufmann.de/papiere-in-der-seeschifffahrt/</link>
		<comments>http://www.ausbildung-kaufmann.de/papiere-in-der-seeschifffahrt/#comments</comments>
		<pubDate>Sat, 30 Jan 2010 15:06:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Lars</dc:creator>
				<category><![CDATA[Lernfeld 10]]></category>
		<category><![CDATA[Seerecht]]></category>
		<category><![CDATA[Seeschifffahrt]]></category>

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		<description><![CDATA[Für das Schiff: Schiffszertifikat: Urkunde über die Eintragung ins Schiffsregister Klassenzertifikat: Einordnung des Schiffes durch eine Klassifikationsgesellschaft Fahrtenerlaubnisschein von der See-BG Ausrüstungssicherheitszeugnis Genehmigungsurkunde für Seefunk Tagebücher: Schiffs-, Maschinen-, Öl-, Funktagebuch Für die Ladung: Manifeste: Ladeliste Konnossemente: Frachtbriefe Verladescheine Gefahrgutliste Ggf. Desinfektionstest, Sprengstofferlaubnis Für die Besatzung: Musterrolle: Arbeitsverträge, Arbeitsbescheinigungen Arbeitszeitnachweise Seefahrtsbücher Tagebücher: Kranken-, Gesundheits-, Betäubungsmittel-, Unfalltagebuch [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h4>Für das Schiff:</h4>
<ul>
<li>Schiffszertifikat: Urkunde über die Eintragung ins Schiffsregister</li>
<li>Klassenzertifikat: Einordnung des Schiffes durch eine Klassifikationsgesellschaft</li>
<li>Fahrtenerlaubnisschein von der See-BG</li>
<li>Ausrüstungssicherheitszeugnis</li>
<li>Genehmigungsurkunde für Seefunk</li>
<li>Tagebücher: Schiffs-, Maschinen-, Öl-, Funktagebuch</li>
</ul>
<h4>Für die Ladung:</h4>
<ul>
<li>Manifeste: Ladeliste</li>
<li>Konnossemente: Frachtbriefe</li>
<li>Verladescheine</li>
<li>Gefahrgutliste</li>
<li>Ggf. Desinfektionstest, Sprengstofferlaubnis</li>
</ul>
<h4>Für die Besatzung:</h4>
<ul>
<li>Musterrolle: Arbeitsverträge, Arbeitsbescheinigungen</li>
<li>Arbeitszeitnachweise</li>
<li>Seefahrtsbücher</li>
<li>Tagebücher: Kranken-, Gesundheits-, Betäubungsmittel-, Unfalltagebuch</li>
</ul>
<h4>Frachtpapiere:</h4>
<ul>
<li>Seaway Bill: Ist ein Frachtbrief ähnlich dem Konnossement, aber kein Wertpapier. Während das Konnossement das Gut auf der Fahrt begleitet oder per Post verschickt wird, kann man die Seaway Bill auch per DFÜ versenden. Damit ist diese wesentlich schneller beim Empfänger.</li>
<li>Parcel Receipt: Packschein für Kleinsendungen, die keine Handelsware sind (z.B. Messegüter). Diese werden im Locker (Verschlussraum) des Schiffs verstaut.</li>
<li>Mates Receipt: Empfangsbestätigung für die Übergabe des Gutes vom Befrachter an den Verfrachter. Kann vom Befrachter verlangt werden.</li>
<li>Master-/Ocean-BL: Konnossement über einen kompletten Container</li>
<li>NVOCC-BL: Konnossement eines Verfrachters der keine eigenen Schiffe besitzt.</li>
<li>House-BL:  Vom Spediteur ausgestelltes Konnossement durch das der Exportseehafen nur nach ADSp haftet. Ist zwar als Wertpapier handelbar, aber nicht im realen Wert der Ware aufgrund der begrenzten Haftung.</li>
</ul>
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		</item>
		<item>
		<title>Stückgutfrachtvertrag  in der Seeschifffahrt</title>
		<link>http://www.ausbildung-kaufmann.de/stuckgutfrachtvertrag-in-der-seeschifffahrt/</link>
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		<pubDate>Sat, 30 Jan 2010 14:57:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Lars</dc:creator>
				<category><![CDATA[Lernfeld 10]]></category>
		<category><![CDATA[Seerecht]]></category>
		<category><![CDATA[Seeschifffahrt]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Befrachter (Unternehmer, Spediteur) schließt mit dem Verfrachter (Reederei) einen Frachtvertrag ab. Dieser ist ein Konsensualvertrag, der keiner Schriftform bedarf aber meist schriftlich fixiert wird. Meist mit Konnossement als Frachtbrief, dann ist die Schriftform zwingend. Pflichten des Verfrachters: Seetüchtigkeit, Ladetüchtigkeit und Reisetüchtigkeit des Schiffes Verantwortung für die Ladung von der Annahme bis zur Übergabe des [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Befrachter (Unternehmer, Spediteur) schließt mit dem Verfrachter (Reederei) einen Frachtvertrag ab. Dieser ist ein Konsensualvertrag, der keiner Schriftform bedarf aber meist schriftlich fixiert wird. Meist mit Konnossement als Frachtbrief, dann ist die Schriftform zwingend.</p>
<h4>Pflichten des Verfrachters:</h4>
<ul>
<li>Seetüchtigkeit, Ladetüchtigkeit und Reisetüchtigkeit des Schiffes</li>
<li>Verantwortung für die Ladung von der Annahme bis zur Übergabe des Gutes</li>
<li>Die Ladung ordnungsgemäß und zeitgerecht am Löschhafen dem Empfänger zu übergeben</li>
</ul>
<h4>Pflichten des Befrachters</h4>
<ul>
<li>Verpacken und Kennzeichnen des Gutes</li>
<li>Die Ware dem Verfrachter übergeben</li>
<li>Zahlung des Beförderungsentgeltes</li>
</ul>
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		</item>
		<item>
		<title>Grundsatz der Freiheit der Meere</title>
		<link>http://www.ausbildung-kaufmann.de/grundsatz-der-freiheit-der-meere/</link>
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		<pubDate>Thu, 01 Oct 2009 10:27:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Lars</dc:creator>
				<category><![CDATA[Lernfeld 10]]></category>
		<category><![CDATA[Seerecht]]></category>
		<category><![CDATA[Seeschifffahrt]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Freiheit der Seeschifffahrt soll es jedem Handelsschiff erlauben: ungehindert auf hoher See zu verkehren den freien Zugang zu den Handelshäfen zu erlangen in den Handelshäfen so abgefertigt zu werden, wie es bei einem dort beheimateten üblich ist &#8211; Behandlungsprinzip als Inländer In der Praxis können aber ausländische Schiffe nicht in jedem Hafen der Welt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Freiheit der Seeschifffahrt soll es jedem Handelsschiff erlauben:</p>
<ol>
<li>ungehindert auf hoher See zu verkehren</li>
<li>den freien Zugang zu den Handelshäfen zu erlangen</li>
<li>in den Handelshäfen so abgefertigt zu werden, wie es bei einem dort beheimateten üblich ist &#8211;  Behandlungsprinzip als Inländer</li>
</ol>
<p>
In der Praxis können aber ausländische Schiffe nicht in jedem Hafen der Welt entladen. Darüber hinaus gibt es eine Reihe von nationalen Vorschriften die die freie Ladungsakquisition erschwert. Daraus resultieren sowohl Flaggendiskriminierung als auch Flaggenprotektionismus. </p>
<p>Der Grundsatz der Freiheit der Meere bietet zudem auch:</p>
<ol>
<li>Die Freiheit des Fischfangs</li>
<li>Die Freiheit die hohe See mit Zivilmaschinen zu überfliegen</li>
<li>Die Freiheit Unterseekabel und Rohrleitungen zu verlegen</li>
<li>Die Freiheit des Seetransports und den freien Zugang zur Landung in den einzelnen Seehäfen</li>
</ol>
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		</item>
		<item>
		<title>Dreigeteilte See &#8211; Küstenmeer, Wirtschaftszone, offene See</title>
		<link>http://www.ausbildung-kaufmann.de/dreigeteilte-see-kustenmeer-wirtschaftszone-offene-see/</link>
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		<pubDate>Wed, 30 Sep 2009 10:27:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Lars</dc:creator>
				<category><![CDATA[Lernfeld 10]]></category>
		<category><![CDATA[Seerecht]]></category>
		<category><![CDATA[Seeschifffahrt]]></category>

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		<description><![CDATA[Küstenmeer &#8211; Hoheitsgewässer Das Küstenmeer, auch Hoheitsgewässer genannt, reicht von der Küste aus 12 Seemeilen ins Meer. Im Hoheitsgewässer gelten die Gesetze des Küstenstaates und dessen uneingeschränkte Souveränität. Wirtschaftszone An das Hoheitsgewässer grenzen dann 200 Seemeilen Wirtschaftszone an, die durch eventuelle Festlandsockel erweitert werden können. In der Wirtschaftszone gilt nicht die Souveränität des Küstenstaates, jedoch [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h4>Küstenmeer &#8211; Hoheitsgewässer</h4>
<p>
Das Küstenmeer, auch Hoheitsgewässer genannt, reicht von der Küste aus 12 Seemeilen ins Meer. Im Hoheitsgewässer gelten die Gesetze des Küstenstaates und dessen uneingeschränkte Souveränität.</p>
<h4>Wirtschaftszone</h4>
<p>
An das Hoheitsgewässer grenzen dann 200 Seemeilen Wirtschaftszone an, die durch eventuelle Festlandsockel erweitert werden können. In der Wirtschaftszone gilt nicht die Souveränität des Küstenstaates, jedoch obliegt im das Recht die Meeresschätze dieser Region abzubauen und Fischfang zu betreiben. </p>
<h4>offene See</h4>
<p>
Außerhalb der Hoheitsgewässer und Wirtschaftszonen liegt die offene See. Hier werden Gesetze, Rohstoffabbau und Fischfang von einer internationalen Behörde geregelt.<br /></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
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