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	<title>Ausbildung Kaufmann &#187; Straßenverkehr</title>
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	<description>Von Bank über Einzelhandel bis Spedition</description>
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		<title>CMR &#8211; Beförderung im internationalen Straßenverkehr</title>
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		<pubDate>Tue, 09 Nov 2010 13:47:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Lars</dc:creator>
				<category><![CDATA[Lernfeld 04]]></category>
		<category><![CDATA[CMR]]></category>
		<category><![CDATA[Frachtvertrag]]></category>
		<category><![CDATA[Straßenverkehr]]></category>

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		<description><![CDATA[CMR ist ein Übereinkommen über die Beförderung im internationalen Straßenverkehr. Dieses völkerrechtliche Übereinkommen wurde 1962 von der BRD ratifiziert und in nationale Recht übernommen. CMR ist bei grenzüberschreitenden zwingend anzuwenden, d.h. wenn der Ort der Übernahme des Gutes und der für die Auslieferung bestimmte Ort in 2 verschiedenen Ländern liegen von denen mindestens einer Vertragsstaat [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>CMR ist ein Übereinkommen über die Beförderung im internationalen Straßenverkehr. Dieses völkerrechtliche Übereinkommen wurde 1962 von der BRD ratifiziert und in nationale Recht übernommen. CMR ist bei grenzüberschreitenden zwingend anzuwenden, d.h. wenn der Ort der Übernahme des Gutes und der für die Auslieferung bestimmte Ort in 2 verschiedenen Ländern liegen von denen mindestens einer Vertragsstaat ist. CMR gilt dann für die gesamte Transportstrecke.</p>
<h4>Vertragsstaaten CMR und Geltungsbereich</h4>
<p>Albanien, Andorra, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien und Nordirland (Vereinigtes Königreich), Iran, Irland, Island, Italien, Kasachstan, Kirgisistan, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Marokko (ohne Westsahara), Mazedonien, Moldawien (Republik Moldau), Monaco, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tadschikistan, Tschechische Republik, Türkei, Tunesien, Turkmenistan, Ukraine, Ungarn, Usbekistan</p>
<p>CMR gilt für jeden Vertrag über die entgeltliche Beförderung von Waren mittels Kraftfahrzeug (gewerblicher Güterkraftverkehr), auch wenn Teilstrecken per Schiff zurückgelegt werden (z.B. Fähren). In Situationen, die im CMR nicht oder nicht ausreichend geregelt sind, können HGB, BGB und gegebenenfalls ADSp ergänzend Anwendung finden. </p>
<h4>CMR Frachtbrief, Rechte und Pflichten</h4>
<p>Der CMR Frachtbrief funktioniert fast analog dem inländischen Frachtbrief. Die Verpflichtungen aus dem Vertrag nach CMR sind analog denen nach HGB. Der Absender ist zusätzlich verpflichtet dem Frachtführer Auskünfte zu erteilen. Zudem ist der CMR-Frachtbrief automatisch ein Sperrpapier, wenn der Absender sein Original an den Frachtführer übergibt. Die Sperrfunktion muss nicht extra eingetragen werden. Ist im CMR ein Lieferwert eingetragen, so wird die Haftungshöchstgrenze von 8,33 SZR pro kg für Güterschäden außer Kraft gesetzt.</p>
<h4>CMR Haftung</h4>
<p>Die Haftung nach CMR ist fast analog der HGB-Haftung. Einziger Unterschied ist die Haftung des Frachtführers bei Vermögensschäden. Hier haftet er statt der dreifachen nur mit der einfachen Fracht (Beförderungsentgelt). </p>
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		</item>
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		<title>Kombinierter und multimodaler Verkehr</title>
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		<pubDate>Tue, 09 Nov 2010 12:07:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Lars</dc:creator>
				<category><![CDATA[Lernfeld 04]]></category>
		<category><![CDATA[Frachtvertrag]]></category>
		<category><![CDATA[kombinierter Verkehr]]></category>
		<category><![CDATA[multimodaler Verkehr]]></category>
		<category><![CDATA[Straßenverkehr]]></category>

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		<description><![CDATA[Vorteile und Nachteile des kombinierten Verkehrs am Beispiel Straße/Bahn Betriebswirtschafliche Vorteile: Erleichterung bei der KFZ-Steuer, Unternehmen die den kombinierten Verkehr nutzen und das anzeigen bietet der Staat Steuererleichterungen in der KFZ-Steuer Vermeidung von Straßennutzungsgebühren (Maut) Personaleinsparungen: eventuelle 2. Fahrer kann gespart werden. Entweder fährt der Fahrer im Zug mit, was als Ruhezeit anerkannt wird (begleiteter [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h4>Vorteile und Nachteile des kombinierten Verkehrs am Beispiel Straße/Bahn</h4>
<p>Betriebswirtschafliche Vorteile:</p>
<ul>
<li>Erleichterung bei der KFZ-Steuer, Unternehmen die den kombinierten Verkehr nutzen und das anzeigen bietet der Staat Steuererleichterungen in der KFZ-Steuer</li>
<li>Vermeidung von Straßennutzungsgebühren (Maut)</li>
<li>Personaleinsparungen: eventuelle 2. Fahrer kann gespart werden. Entweder fährt der Fahrer im Zug mit, was als Ruhezeit anerkannt wird (begleiteter Verkehr) oder es wird nur für den Vor- und Nachlauf Fahrpersonal eingesetzt (unbegleiteter Verkehr). In beiden Fällen resultiert eine einfachere Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten.</li>
<li>Länger Nutzung des Fuhrparks und eventuelle Reduzierung des Fuhrparks. Daraus folgt eine bessere Nutzung der Investitionen und eine verringerte Kapitalbindung</li>
<li>Bei Vor- und Nachlauf zu Umschlagsbahnhöfen erhöht sich das zulässige Gesamtgeweicht pro LKW von 40t auf 44t</li>
<li>Verkürzung der Wartezeiten an Grenzen</li>
<li>Für Vor- und Nachlauf zu Umschlagsbahnhöfen entfallen die Straßenfahrverbote</li>
</ul>
<p>Volkswirtschafliche Vorteile:</p>
<ul>
<li>Reduzierung der Schadstoffemission</li>
<li>Energieeinsparungen</li>
<li>Entlastung des Straßenverkehrs</li>
<li>Landschaftsschutz, da bestehendes Verkehrsnetz länger ausreicht</li>
</ul>
<p>Nachteile:</p>
<ul>
<li>Genau festgelegt Abfahrtszeiten &#8211; man wird unflexibel seinen Kunden gegenüber</li>
<li>Voranmeldung bei der Kombiverkehr KG nötig</li>
<li>Verspätete Stornierungen sind kostenpflichtig</li>
<li>Umschlag nur an bestimmten Terminals</li>
<li>Kapazitätsengpässe an Umschlagsbahnhöfen</li>
<li>Nichteinhaltung des Fahrplans seitens der Bahn hat schwerwiegende Folgen</li>
</ul>
<h4>Voraussetzungen und Unterteilung für und von kombiniertem Verkehr</h4>
<p>Kombinierter Verkehr liegt vor, wenn verschiedenartige Beförderungsmittel verwendet werden und die Güter im Transportgefäß (Container/Wechselbrücke) bleiben. Falls die Güter selbst umgeladen werden spricht man von gebrochenem Verkehr, hier bestehen für jeden Teiltransport eigene Frachtverträge. Den kombinierten Verkehr unterteilt man in multimodalen und unimodalen Verkehr. Sind nicht alle drei Vorraussetzungen für den multimodalen Verkehr erfüllt spricht man automatisch von unimodalem Verkehr.</p>
<h4>Multimodaler Verkehr</h4>
<p>Voraussetzungen:</p>
<ol>
<li>mindestens 2 unterschiedliche Beförderungsmittel</li>
<li>unterschiedliche Vertragsgrundlagen</li>
<li>durchgehender, einheitlicher Beförderungsvertrag für die Gesamtstrecke</li>
</ol>
<p>Der MTO:<br />
Der Multimodal Transport Operator ist der Organisator des multimodalen Transportes und erstellt einen FBL (FIATA Multimodal transport Bill of Lading) für die geasmte Strecke.<br />
Haftung:<br />
Bei bekanntem Schadensort haftet der MTO nach dem Recht der Teilstrecke. Ist der Schadensort unbekannt haftet der MTO nach der Grundhaftung im HGB.</p>
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		<item>
		<title>Frachtvertrag nach HGB, Rechte, Pflichten, Form, Haftung</title>
		<link>http://www.ausbildung-kaufmann.de/frachtvertrag-nach-hgb-rechte-pflichten-form-haftung/</link>
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		<pubDate>Tue, 09 Nov 2010 10:44:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Lars</dc:creator>
				<category><![CDATA[Lernfeld 04]]></category>
		<category><![CDATA[Frachtvertrag]]></category>
		<category><![CDATA[Straßenverkehr]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Modalitäten des Frachtvertrags werden im HGB geregelt. Die Bestimmungen im Handelsgesetzbuch können durch allgemeine Geschäftsbedingungen (VBGL &#8211; Straße, ALB &#8211; Bahn, IVTB &#8211; Binnenschiff, IATA-Bedingungen &#8211; Flugzeug) und Vertragsbedingungen konkretisiert werden. Die Bedingungen in den AGBs bzw. Vertägen dürfen dabei aber nicht den Gesetzen im HGB wiedersprechen. Beteiligte und Form des Frachtvertrags Der Frachtvertrag [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Modalitäten des Frachtvertrags werden im HGB geregelt. Die Bestimmungen im Handelsgesetzbuch können durch allgemeine Geschäftsbedingungen (VBGL &#8211; Straße, ALB &#8211; Bahn, IVTB &#8211; Binnenschiff, IATA-Bedingungen &#8211; Flugzeug) und Vertragsbedingungen konkretisiert werden. Die Bedingungen in den AGBs bzw. Vertägen dürfen dabei aber nicht den Gesetzen im HGB wiedersprechen. </p>
<h4>Beteiligte und Form des Frachtvertrags</h4>
<p>Der Frachtvertrag wird zwischen dem Absender und dem Frachtführer geschlossen, wobei der Absender der Auftraggeber(kann Unternehmen oder Spediteur sein) und der Frachtführer der Dienstleister ist. Der Frachtvertrag ist ein Konsensualvertrag, der nicht der Schriftform bedarf (Formfreiheit). Einzige Ausnahme ist die Beförderung von Gefahrgut, hier ist die Schriftform zwingend vorgeschrieben.<br />
Der Frachtführer kann aber vom Absender die Ausstellung eines Frachtbriefes verlangen. Dieser wird in 3 Originalen ausgefertigt, eins für den Absender (Übergabequittung an den Frachtführer), eins für den Frachtführer (als Nachweis für den Auftrag) und ein Exemplar begleitet die Ware (als Übergabequittung an den Empfänger). Daher dient der Frachtbrief als Beweis für den Frachtvertrag, als Begleitpapier, als Instruktionspapier und als Übernahme- und Ablieferquittung. Falls eine Sperrfunktion eingetragen ist dient der Frachtbrief zusätzlich noch als Sperrpapier. Die Sperrfunktion bedeutet, dass wenn der Absender ein Original des Frachtbriefs an den Frachtführer übergibt, er keine nachträglichen Weisungen bzw. Verfügungen mehr aussprechen kann. Diese Funktion des Frachtbriefs wird im nationalen Güterverkehr kaum verwendet.</p>
<h4>Pflichten des Absenders</h4>
<ul>
<li>Der Absender hat die Pflicht die vereinbarte Fracht zu bezahlen</li>
<li>Er muss das Gut so zu verpacken, dass bei einem Transport keine Beschädigungen oder Verluste enstehen und kennzeichen</li>
<li>Er muss die Ware bereitstellen und an den Frachtführer übergeben</li>
<li>Der Absender hat die Ver- und Entladepflicht. Die Entladepflicht geht erst bei Annahme des Gutes an den Empfänger über.</li>
<li>Er muss die beförderungssichere Verladung des Gutes gewährleisten</li>
</ul>
<h4>Pflichten des Frachtführers</h4>
<ul>
<li>Der Frachtführer verpflichtet sich das Gut unbeschädigt und pünktlich zum Bestimmungsort zu befördern und an den Empfänger auszuliefern</li>
<li>Er muss die betreibssichere Verladung des Gutes gewährleisten</li>
</ul>
<h4>Haftung des Absenders</h4>
<p>Der Absender haftet verschuldensunabhängig wenn dem Frachtführer durch die Verletzung der Verpackungs-, Kenzzeichnungs- oder Inforamtionspflicht ein Schaden entsteht. Er haftet in diesen Fällen mit 8,33 SZR pro KG. Zudem hat der Frachführer bei langen Be- und Entladezeiten die Möglichkeit Standgeld geltend zu machen, wenn die vereinbarte Ladezeit nicht eingehalten wird oder die Ladezeit eine &#8220;angemessene&#8221; Übersteigt. In beiden Fällen muss er den Absender eine einen letzte angemessene Frist zur Be- bzw. Entladung geben.</p>
<h4>Haftung des Frachtführers</h4>
<p>Der Frachtführer haftet nach dem Prinzip der Gefährdungshaftung für Güterschäden, Beschädigung oder Verlust des Gutes, mit 8,33 SZR pro kg und bei Vermögensschäden, rein finanzielle Schäden, maximal mit dem dreifachen der Fracht (Beförderungsentgelt). Für Güterfolgeschäden, Vermögensschäden, die aus einem Güterschaden resultieren, haftet der Frachtführer nicht. </p>
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		<title>Gesetze des Straßenverkehrs</title>
		<link>http://www.ausbildung-kaufmann.de/gesetze-des-strasenverkehrs/</link>
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		<pubDate>Sun, 21 Jun 2009 16:24:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Lars</dc:creator>
				<category><![CDATA[Lernfeld 04]]></category>
		<category><![CDATA[Gesetze]]></category>
		<category><![CDATA[Straßenverkehr]]></category>

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		<description><![CDATA[Im Bereich Spedition- und Logistikdienstleistung spielen die Gesetze des Straßenverkehrs eine besondere Rolle, deshalb sind hier die wichtigsten zusammengefasst. StVG &#8211; Straßenverkehrsgesetz Im StVG stehen die Voraussetzungen zur Benutzung von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen, unter anderem: Regeln zur Zulassung eines Kraftfahrzeuges Regeln zur Erteilung einer Fahrerlaubnis Regeln zur Haftpflicht Straf- und Bußgeldvorschriften StVO &#8211; Straßenverkehrsordnung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Im Bereich Spedition- und Logistikdienstleistung spielen die Gesetze des Straßenverkehrs eine besondere Rolle, deshalb sind hier die wichtigsten zusammengefasst. </p>
<h4>StVG &#8211; Straßenverkehrsgesetz</h4>
<p>Im StVG stehen die Voraussetzungen zur Benutzung von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen, unter anderem:</p>
<ul>
<li>Regeln zur Zulassung eines Kraftfahrzeuges</li>
<li>Regeln zur Erteilung einer Fahrerlaubnis</li>
<li>Regeln zur Haftpflicht</li>
<li>Straf- und Bußgeldvorschriften</li>
</ul>
<h4>StVO &#8211; Straßenverkehrsordnung</h4>
<p>In der StVO sind die Grundregeln des Straßenverkehrs festgelegt, unter anderem:</p>
<ul>
<li>allgemeine Verkehrsregeln</li>
<li>Verkehrszeichen und deren Bedeutung</li>
<li>Vorschriften zu Höchstgeschwindigkeiten</li>
</ul>
<h4>Sonn und Feiertagsfahrverbot</h4>
<p>Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 7,5 t dürfen Sonn- und Feiertags von 00:00 &#8211; 22:00 Uhr nicht auf öffentlichen Straßen der Bundesrepublik Deutschland fahren</p>
<p><strong>Ausnahmen:</strong></p>
<ul>
<li>Lieferungen mit Frischmilch, Frischfleisch und Frischfisch und damit zusammenhängende Leerfahrten</li>
<li>Abfahrten zum kombinierten Verkehr im Umkreis von 200km zu Bahnhöfen und 150 km zu Häfen</li>
</ul>
<h4>StVZO &#8211; Straßenverkehrszulassungsordnung</h4>
<p>In der StVZO sind Regeln festgeschrieben wie ein Fahrzeug beschaffen sein muss um am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen, unter anderem:</p>
<ul>
<li>Bau- und Betriebsvorschriften</li>
<li>Abmessungen von Fahrzeugen und Zügen</li>
<li>Achslast und Gesamtgewicht</li>
<li>Sitze, Sicherheitsgurte, Rückhaltesysteme, Rückhalteeinrichtungen</li>
</ul>
<h4>Ferienreiseverordnung</h4>
<p>In der Ferienreiseverordnung werden jedes Jahr aufs neue, die in der Sommerferienzeit auch Samstags gesperrten Autobahnen bekannt gegeben. Während dieser Ferienzeit, meist vom 01.07. &#8211; 31.08., dürfen verschiedene Autobahnen von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 7,5 t am Samstag zwischen 7 Uhr und 20 Uhr nicht befahren werden.</p>
<p><strong>Ausnahmen:</strong></p>
<ul>
<li>Lieferungen mit Frischmilch, Frischfleisch und Frischfisch und damit zusammenhängende Leerfahrten</li>
<li>Abfahrten zum kombinierten Verkehr im Umkreis von 200km zu Bahnhöfen und 150 km zu Häfen</li>
</ul>
<h4>Autobahnmautgesetz</h4>
<p>Legt die Mautgebühren für die Benutzung von Autobahnen fest. Mautpflichtig sind Kraftfahrzeuge ab 7,5 t Gesamtgewicht. Die Höhe der Maut richtet sich nach der zurückgelegten Strecke, der Anzahl der Achsen und der Emissionsklasse des LKW.</p>
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