Zahlungsbedingungen im Außenhandel

April 18th, 2010 | Tags: ,

Im Außenhandel bestehen sowohl für den Importeur als auch für den Exporteur verschiedene Risiken. Der Importeur möchte sicher gehen, dass er seine Ware in einem ordentlichen Zustand geliefert bekommt und der Exporteur möchte sicher sein, dass in dem Moment in dem er die Ware verschickt die Zahlung gesichert ist.
Eine 100%ige Sicherheit für beide Parteien ist aber nicht zu realisieren, da bei allen Zahlungsverfahren für mindestens eine Partei ein mehr oder minder großes Risiko besteht.

Vorauszahlung, Anzahlung, payment in advance

  • Der Importeur geht in Vorleistung und zahlt den vereinbarten Betrag (Vorauszahlung) oder einen Teil davon (Anzahlung). Erst nach dem Zahlungseingang beim Exporteur verschickt dieser die Ware.
  • Es besteht bei Vorauszahlung kein Risiko für den Exporteur. Der Importeur hingegen hat keinerlei Sicherheit, dass die Ware geliefert wird.
  • Es entstehen neben den Überweisungsgebühren keinerlei Kosten.

Dokumentenakkreditiv, letter of credit, l/c

  • Der Importeur gibt der Hausbank des Exporteurs ein unwiderrufliches Zahlungsversprechen über seine Hausbank. Dieses Zahlungsversprechen wird bei Erhalt eines Dokuments, das den unwiderruflichen Transport zum Importeur bezeugt, eingelöst.
  • Das Dokumentenakkreditiv bietet die höchstmögliche Sicherheit für beide Parteien. Der Exporteur hat ein unwiderrufliches Zahlungsversprechen wenn er die Ware verschickt. Der Importeur kann bei der Zahlung sicher, dass sich die Ware auf dem Weg zu ihm befindet. Ein geringes Restrisiko besteht nur wenn die Banken zahlungsunfähig sind.
  • Durch die Beteiligung der zweier Banken, die ein Zahlungsversprechen abgeben, sind die Kosten für diese Art der Zahlung allerdings sehr hoch.

Dokument gegen Zahlung, Dokumenteninkasso, document against payment, d/p

  • Der Importeur zahlt den vereinbarten Kaufpreis bei Übergabe der Dokumente die ihm die Verfügungsgewalt über die Ware geben. Das am meisten verwendete Verfahren ist hier das Dokumenteninkasso.
  • Der Importeur trägt hier kein Risiko, da er bei Übergabe des Geldes die Verfügungsgewalt über die Ware erhält. Der Exporteur hingegen trägt ein Restrisiko, da er die Ware verschicken muss um die Papiere zum Übergang der Verfügungsgewalt zu erhalten. Wenn nun der Importeur die Ware nicht mehr annehmen will befindet sich diese trotzdem auf dem Weg zu ihm. Der Exporteur muss nun versuchen diese anders zu verkaufen.
  • Da bei diesem Verfahren auch zumeist Banken als Mittelsmänner eingesetzt werden, entstehen auch hier Kosten. Diese sind aber bei weitem nicht so hoch wie beim Dokumentenakkreditiv.

Dokument gegen Akzept, document against acceptance, d/a

  • Der Exporteur versendet die Ware und lässt die Papiere dann dem Importeur zukommen. Der bezahlt bei Übergabe der Papiere mit einem Wechsel (Tratte). Diesen Wechsel kann der Exporteur dann je nach Vereinbarung einlösen, meist nach Begutachtung der Ware
  • Der Importeur trägt hier kein Risiko, da er bei Übergabe des Geldes die Verfügungsgewalt über die Ware erhält. Der Exporteur hingegen trägt ein Restrisiko, da er die Ware verschicken muss um die Papiere zum Übergang der Verfügungsgewalt zu erhalten. Wenn nun der Importeur die Ware nicht mehr annehmen will befindet sich diese trotzdem auf dem Weg zu ihm. Der Exporteur muss nun versuchen diese anders zu verkaufen.
  • Außer der Ausstellung des Wechsels fallen für beide Parteien keine weiteren Zusatzkosten an.

Zahlung nach Erhalt der Ware, cash on delivery, c.o.d.

  • Der Exporteur verschickt die Ware und der Importeur bezahlt diese wenn er sie in Empfang nimmt. Dies passiert meistens per Nachnahme.
  • Der Importeur trägt hier kein Risiko. Der Exporteur hat das volle Risiko, da die Ware schon beim Empfänger steht und die Zahlung ungewiss ist.
  • Dieses Verfahren ist sehr kostengünstig, da hier maximal die Nachnahmegebühr anfällt.

offenes Zahlungsziel, auf Rechnung

  • Der Exporteur verschickt die Ware und der Importeur überweist den Betrag bis zu einem vereinbarten Termin.
  • Der Importeur trägt keinerlei Risiko und hat zudem noch die Chance durch einen schnellen Weiterverkauf einen Teil oder alle seine Kosten zu decken. Der Exporteur hat hier das größtmögliche Risiko, das der Importeur schon frei über die Ware verfügen kann ohne zu bezahlen.
  • Es entstehen neben den Überweisungsgebühren keinerlei Kosten.
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